Wer in Dresden in der Gastronomie, im Lebensmittelhandel oder in anderen Berufen arbeitet, bei denen ein direkter Umgang mit Lebensmitteln stattfindet, benötigt ein Gesundheitszeugnis, offiziell bekannt als Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Um die zu erlangen muss man eine kurze Hygiene-Belehrung durchführen. In diesem Blogpost erfahren Sie alles über Anmeldung und Optionen in Dresden. Rechtsgrundlage ist § 43 Infektionsschutzgesetz; am schnellsten geht die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG.
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Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)
Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

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Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Alle 2 Jahre erforderlich
Key Takeaways
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- Die Gesundheitsbelehrung in Dresden kann online oder vor Ort absolviert werden.
- Die Gebühr beträgt 37 Euro, mit Ausnahmen für bestimmte Personengruppen.
- Die Erstbelehrung ist unbefristet gültig, wenn die Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufgenommen wird; die Folgebelehrung nach dem IfSG ist alle zwei Jahre Arbeitgeberpflicht.
- Alternative Anbieter wie Hausärzte oder Online-Plattformen können eine günstigere Option sein.
- Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anforderungen und sparen Sie Zeit und Geld.
Was ist das Gesundheitszeugnis?
Das Gesundheitszeugnis, auch Infektionsschutzbelehrung genannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Es bescheinigt, dass Sie über die grundlegenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln aufgeklärt wurden. Die gesetzliche Grundlage bildet die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Besonders wichtig ist dies für Berufe, bei denen Lebensmittel verarbeitet, zubereitet oder verkauft werden.
Warum ist das Gesundheitszeugnis wichtig?
Die Belehrung soll sicherstellen, dass Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen, wissen, wie sie Krankheiten wie Salmonellen, Noroviren oder Hepatitis A verhindern können. Rechtsgrundlage sind § 42 IfSG zu den Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten sowie § 43 IfSG zur Belehrung und Bescheinigung; fachliche Hintergründe veröffentlicht das Robert Koch-Institut. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter ein solches Zeugnis besitzen. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie Ihre Tätigkeit nicht beginnen.
Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt Dresden
In Dresden können Sie das Gesundheitszeugnis auf zwei Arten erhalten:
1. Online-Belehrung
Die Online-Belehrung ist die flexibelste Option und kann bequem von zu Hause aus absolviert werden. Wie das Gesundheitszeugnis online im Detail funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt.
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- Ablauf:
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- Besuchen Sie das Online-Portal der Stadt Dresden.
- Melden Sie sich für die Belehrung an und bezahlen Sie die Gebühr von 37 Euro.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugang zu einem Belehrungsfilm, der etwa 45 Minuten dauert und in 23 Sprachen verfügbar ist.
- Abschließend beantworten Sie einen kurzen Test, um Ihr Verständnis zu überprüfen.
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- Vorteile:
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- Zeit- und ortsunabhängig.
- Mehrsprachige Untertitel erleichtern die Teilnahme.
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- Ablauf:
2. Präsenzbelehrung
Die Präsenzbelehrung findet vor Ort im Gesundheitsamt Dresden statt.
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- Ablauf:
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- Termine werden an jedem ersten Dienstag im Monat angeboten.
- Die Belehrung besteht aus einem Gruppenvortrag und einer kurzen mündlichen Prüfung.
- Auch hier beträgt die Gebühr 37 Euro.
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- Vorteile:
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- Direkter Kontakt zu den Gesundheitsamt-Mitarbeitern, falls Fragen auftreten.
- Besonders hilfreich für Personen, die sich unsicher fühlen oder technische Hürden bei der Online-Option haben.
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- Ablauf:
Alternativen zum Gesundheitsamt Dresden
Die Gebühr von 37 Euro mag für manche hoch erscheinen. Daher kann es sich lohnen, alternative Anbieter zu prüfen:
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- Hausärzte: Viele Hausärzte bieten die Belehrung ebenfalls an. Die Kosten können hier variieren, liegen aber oft etwas niedriger.
- Online-Anbieter: Einige private Plattformen bieten die Belehrung ebenfalls an, oft zu günstigeren Preisen. Die Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG gilt bundesweit; achten Sie lediglich darauf, dass der Anbieter unter ärztlicher Leitung bzw. im Auftrag eines Gesundheitsamtes belehrt – so wie bei unserer Infektionsschutzbelehrung online.
Kosten für das Gesundheitszeugnis in Dresden
Die Gebühr für die Belehrung beträgt beim Gesundheitsamt 37 Euro in Dresden (stand 2024). Bei den meisten Hausärzten sind die Presie ähnlich. Allerdings sind die Kosten bei online Anbietern mit 22,90 Euro deutlich günstiger.
Allerdings gibt es Ausnahmen wo sie beim Gesundheitsamt kostenfrei eine Belehrung besuchen dürfen:
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- Schüler in verbindlichen Schulveranstaltungen.
- Schüler im Berufsvorbereitungs- oder Berufsgrundbildungsjahr.
- Personen im Freiwilligendienst (z. B. FSJ, FÖJ).
Um die Befreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vorab eine Bescheinigung (z. B. einen Schülerausweis) einreichen. Nach Prüfung erhalten Sie einen Gutscheincode, der die Gebühr erlassen kann.
Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses
Die Bescheinigung über die Erstbelehrung ist unbefristet gültig und behält ihre Gültigkeit auch bei einem Arbeitgeberwechsel – vorausgesetzt, Sie beginnen Ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung. Damit ist es jedoch nicht getan: Nach § 43 Abs. 4 IfSG ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre erneut zu belehren und die Teilnahme zu dokumentieren. Diese Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz können Sie online absolvieren. Weitere Details: Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses.
Tipps zur erfolgreichen Absolvierung der Belehrung
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- Pünktlichkeit: Falls Sie sich für die Präsenzbelehrung entscheiden, planen Sie genügend Zeit ein und erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
- Dokumente bereithalten: Bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie Anspruch auf Gebührenbefreiung haben, legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Eine Übersicht aller Unterlagen finden Sie unter Beantragung des Gesundheitszeugnisses.
- Vorbereitung: Machen Sie sich mit den grundlegenden Hygienevorschriften vertraut, um den Test nach der Belehrung problemlos zu bestehen.
Für wen ist das Gesundheitszeugnis verpflichtend?
Das Gesundheitszeugnis ist verpflichtend für alle, die:
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- Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen.
- In Küchen, Kantinen oder Gastronomiebetrieben arbeiten.
- In der Lebensmittelindustrie oder im Handel tätig sind.
Auch Ehrenamtliche, die regelmäßig in Bereichen mit Lebensmittelkontakt tätig sind, benötigen den Nachweis.
Fazit: Gesundheitszeugnis in Dresden leicht gemacht
Die Stadt Dresden bietet praktische und benutzerfreundliche Lösungen, um das Gesundheitszeugnis zu erhalten. Egal ob Online-Belehrung oder Präsenzveranstaltung – der Prozess ist klar strukturiert. Die Inhalte richten sich nach dem Belehrungsbogen des Robert Koch-Instituts. Da die Erstbelehrung nicht abläuft, ist der Gesundheitsnachweis ein wichtiger Schritt für Ihre Karriere in der Gastronomie oder Lebensmittelbranche – im Beschäftigungsverhältnis denken Sie nur an die alle zwei Jahre fällige Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG. Ergänzende Hygienehinweise stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereit.