Beschreibung
- Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG (auch Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung oder rote Karte genannt) ist die gesetzlich vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung für alle, die erstmals im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.
- Bei Gesundheitsnachweis24 absolvieren Sie die Erstbelehrung vollständig online in unter 10 Minuten – ausgestellt von der autorisierten MVZ Laim GmbH, bundesweit gültig, in 46 Sprachen, Zertifikat sofort per E-Mail.

Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Schnell, vollständig online und offiziell anerkannt – bundesweit gültig. In 46 Sprachen verfügbar, Zertifikat direkt nach Abschluss erhalten.
€28 22,90 (Inkl. MwST.)
18 % günstiger
- Grundlagen der §§ 42 und 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
- Hygienische Praktiken und Präventionsmaßnahmen
- Richtiger Umgang mit Lebensmitteln und Arbeitsprozessen
- Zum Gesundheitszeugnis in unter 10 Minuten
Ursprünglicher Preis war: 28,00 €22,90 €Aktueller Preis ist: 22,90 €.In den Warenkorb legen
Kein Termin beim Gesundheitsamt erforderlich – der Kurs ist vollständig online und kann im eigenen Tempo durchgeführt werden. Wichtig: Die Erstbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Das Zertifikat selbst ist danach unbegrenzt gültig.
Zahlungsmethoden


4,600+
Zufriedene Kunden
4,9/5 Bewertung · Autorisiertes Medizinisches Zentrum
Online-Hygieneschulung in 46 Sprachen
Ideal für internationale Arbeitskräfte in Deutschland | 100 % bundesweit gültig

Verschiedene Sprachen nach Bestellung zur Auswahl verfügbar.
Von Fachkräften in ganz Deutschland geschätzt
Offizielle, rechtlich gültige Gesundheitszeugnisse, ausgestellt von autorisierten Ärzten – sofort online zum Download verfügbar
Erstbelehrung oder Folgebelehrung? Die Erstbelehrung ist für Berufseinsteiger vor Arbeitsbeginn nötig. Wer bereits ein Gesundheitszeugnis besitzt, braucht alle 2 Jahre nur die günstigere Folgebelehrung (14,70 €).
Wie läuft die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz online ab?
In 4 Schritten zur Erstbelehrung: Online-Kurs abschließen und Gesundheitszeugnis sofort herunterladen
1
Anmeldung und Bezahlung
1 Anmeldung und Bezahlung
2
Bestätigung Ihrer Identität
2 Bestätigung Ihrer Identität
3
Start Ihrer Online-Gesundheitsbelehrung
3 Start Ihrer Online-Gesundheitsbelehrung
4
Zertifikat erhalten
4 Zertifikat erhalten
Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitszeugnis
Alles, was Sie über den Gesundheitspass, den Kurs und den Zertifizierungsprozess wissen müssen.
Direkt nach Abschluss der Online-Erstbelehrung – der gesamte Kurs inklusive Abschlussprüfung dauert unter 10 Minuten. Das bundesweit gültige Zertifikat wird sofort per E-Mail zugestellt und steht als Download bereit.
Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG darf bei Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht älter als 3 Monate sein. Planen Sie den Kurs daher zeitnah vor Ihrem ersten Arbeitstag – online geht das jederzeit, auch am Wochenende.
Ja. Die Erstbelehrung gilt für alle Tätigkeiten im Lebensmittelbereich – Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Praktikum oder Saisonarbeit in Gastronomie, Küche, Bäckerei, Catering und Lebensmittelhandel.
Ja. Das Gesundheitszeugnis nach §§ 42, 43 IfSG ist deutschlandweit gültig – unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie arbeiten. Ausgestellt wird es von der MVZ Laim GmbH in München, die berechtigt ist, Bescheinigungen gemäß §§ 42, 43 IfSG auszustellen, und der Aufsicht der Ärztekammer Bayern untersteht.
Ja. Ihr Zertifikat ist der Nachweis über die vorgeschriebene Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG. Sie erhalten es auf Ihren Namen als PDF und können es Ihrem Arbeitgeber direkt vorlegen. Arbeitgeber, die mehrere Mitarbeitende belehren lassen möchten, finden passende Informationen unter Gesundheitszeugnis für Arbeitgeber und Unternehmen.
Nein. Der gesamte Prozess, einschließlich Infektionsschutzbelehrung online und Ausstellung des Gesundheitszeugnisses, wird vollständig online durchgeführt. Sie erhalten somit ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das dem Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt gleichwertig ist.
Da es sich bei der Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG / dem Gesundheitspass um ein offizielles Zertifikat handelt, ist die Überprüfung Ihrer Identität unvermeidlich. Dabei wollen wir sicherstellen, dass unsere Gesundheitszeugnisse auf die richtige Person ausgestellt werden.
Nach Abschluss Ihres Kurses wird Ihr rechtmäßiges Zertifikat mit dem Nachweis, dass Sie an unserem Kurs zur Online-Gesundheitsbelehrung teilgenommen haben, direkt auf Ihren Namen ausgestellt und per E-Mail verschickt. Sollten Sie es nicht in Ihrem Posteingang finden können, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-E-Mail-Ordner. Falls der Name auf dem Zertifikat nicht korrekt ist oder Sie wirklich kein Zertifikat bekommen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Bereit, Ihren neuen Job zu starten?
Lassen Sie sich nicht von Papierkram aufhalten. Holen Sie sich noch heute Ihr offizielles Gesundheitszeugnis – von jedem Gerät aus.