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Erst- und Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG – durch die zugelassenen Betriebsärzte des MVZ Laim in München
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Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)

Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

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Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Alle 2 Jahre erforderlich

Von Fachkräften in ganz Deutschland geschätzt

Offizielle, rechtlich gültige Gesundheitszeugnisse, ausgestellt von autorisierten Ärzten – sofort online zum Download verfügbar

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kim vanessa
40 days ago
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s ok
72 days ago
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Der Kontakt war super. Der Ablauf lief reibungslos und sehr schnell.
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Wissal Laz
92 days ago
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Zuverlässiger, professioneller und schneller Service, ich kann ihn nur empfehlen.
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1991 Tommy
98 days ago
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Ich hatte eine durchweg positive Erfahrung. Alles lief unkompliziert und gut organisiert, der Kontakt war freundlich und Rückfragen wurden schnell beantwortet. Insgesamt ein zuverlässiger und professioneller Service.
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Chr1z
98 days ago
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Der beste Anbieter für Gesundheitszeugnisse.Toller Service.Kann ich nur weiterempfehlen.Danke.
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Tetiana
131 days ago
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Ein herzliches Dankeschön an Gesundheitsnachweis24 für die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Anmeldung war einfach und die einzelnen Schritte wurden verständlich erklärt. Alles lief problemlos ;-)
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Arzu Talim
135 days ago
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War mir eine gute hilfe die Abwicklung ging schnell und problemlos
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Illoi
136 days ago
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Es war beinahe Kinderleicht dank der Hilfe des netten Kundenservices
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Dominik Wagner
147 days ago
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Ging super schnell und die Abwicklung war komplett unkompliziert über das Smartphone erledigt. Das Zeugnis wurde direkt anerkannt und hat mir eine Menge Lauferei erspart – kann ich nur weiterempfehlen!
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Dann1y
151 days ago
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sehr guter Anbieter ging alles schnell und ohne Probleme. Das digitale Gesundheitszeugnis war easy zu machen. Kann ich nur empfehlen

Echte, geprüfte Kundenbewertungen

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Wer sollte ein Gesundheitszeugnis online beantragen?

In diesen Berufsfeldern und Tätigkeiten ist eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz erforderlich

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Gastronomie und Lebensmittelhandel

Restaurants, Cafés, Bars, Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte

Food Production & Processing

Lebensmittelproduktion & Verarbeitung

Bäckereien, Metzgereien, Molkereien und Lebensmittelproduktionsbetriebe

Catering & Event Management

Catering & Veranstaltungsmanagement

Event-Caterer, Messen, Ausstellungen, Konferenzen

Event Venues & Leisure Facilities

Veranstaltungsorte & Freizeiteinrichtungen

Stadien, Freizeitparks, Kinos, Unterhaltungsstätten

Schools & Kindergartens

Schulen & Kindergärten

Mitarbeitende in Kantinen, Köche und Pädagogen, die mit Lebensmitteln arbeiten

Food Transport & Delivery

Lebensmitteltransport & Lieferung

Lieferfahrer, Essenskuriere, Mitarbeiter in Versorgung und Logistik

Nursing Homes & Hospitals

Pflegeheime & Krankenhäuser

Mitarbeitende, die an der Zubereitung und Verteilung von Mahlzeiten beteiligt sind

Markets & Festivals

Märkte & Festivals

Marktstände, Essensverkäufer und Caterer auf Festivals

Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.

Ihr Gesundheitszeugnis erhalten Sie bei uns einfach und flexibel online: Sie absolvieren unseren Online-Kurs zur Hygienebelehrung in weniger als 10 Minuten und laden die Bescheinigung anschließend direkt herunter.

Food Control & Inspection

Lebensmittelkontrolle & Inspektion

Lebensmittelinspektoren und Hygienekontrollpersonal

Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.

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Online-Hygieneschulung in 46 Sprachen

Ideal für internationale Arbeitskräfte in Deutschland | 100 % bundesweit gültig

Flaggen

Verschiedene Sprachen nach Bestellung zur Auswahl verfügbar.

Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitszeugnis

Alles, was Sie über den Gesundheitspass, den Kurs und den Zertifizierungsprozess wissen müssen.

Was ist ein Gesundheitszeugnis? toggle

Das Gesundheitszeugnis, auch bekannt als Gesundheitspass, Gesundheitsbestätigung oder Lebensmittelzeugnis, ist ein offizielles Dokument nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es bestätigt, dass eine Person gesundheitlich geeignet ist, Tätigkeiten auszuüben, bei denen sie mit Lebensmitteln in Berührung kommt.

Ausgestellt wird es von Gesundheitsämtern oder beauftragten Ärztinnen und Ärzten. Erforderlich ist es für Beschäftigte in Bereichen wie Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Catering oder Pflegeeinrichtungen. Das Zeugnis zeigt, dass die Person über die geltenden Hygieneregeln belehrt wurde und keine ansteckenden Krankheiten hat, die die Lebensmittelhygiene beeinträchtigen könnten. Eine körperliche Untersuchung ist dafür nicht notwendig.

Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH in München ist berechtigt, Infektionsschutzbelehrungen durchzuführen und Gesundheitszeugnisse auszustellen. Über Gesundheitsnachweis24 erledigen Sie das bequem online in unter 10 Minuten.

Warum sollte ich das Gesundheitszeugnis online beantragen? toggle

Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis, möchten aber lange Wartezeiten beim Gesundheitsamt oder auf einen Termin beim Hausarzt vermeiden? Bei uns sparen Sie sich den Behörden- oder Arztbesuch und beantragen Ihr Gesundheitszeugnis bequem von zu Hause aus – jederzeit online und in unter 10 Minuten.

Auch wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir bieten die Hygienebelehrung in 46 Sprachen an. Wie die Infektionsschutzbelehrung online in Ihrer Sprache abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ist das Gesundheitszeugnis bundesweit rechtsgültig? toggle

Ja. Unsere Gesundheitszeugnisse werden von der MVZ Laim GmbH, einem autorisierten medizinischen Versorgungszentrum in München, online ausgestellt und sind in ganz Deutschland gültig. Der Nachweis ist damit einer Hygienebelehrung beim Gesundheitsamt oder beim Hausarzt gleichgestellt.

Wird das Gesundheitszeugnis von meinem Arbeitgeber akzeptiert? toggle

Ja. Der Gesundheitsnachweis – oft auch „rote Karte“ genannt – wird von jedem Arbeitgeber ohne Probleme akzeptiert, da er dem Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamts gleichwertig ist.

Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeitenden belehren lassen? Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Gesundheitszeugnis für Arbeitgeber und Unternehmen.

Wer benötigt eine Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz? toggle

Nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz müssen Personen, die zum ersten Mal im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe arbeiten möchten, vorher eine Belehrung absolvieren und nachweisen. Diese Erstbelehrung wird auch Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung oder Infektionsschutzbelehrung genannt. Was speziell in Restaurants, Cafés und Imbissen gilt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Gesundheitszeugnis für die Gastronomie.

Die Belehrung können Sie sofort online bei uns absolvieren. Anschließend erhalten Sie Ihr Gesundheitszeugnis – auch Lebensmittelzeugnis oder Gesundheitspass genannt – zum Download. Ausgestellt werden darf diese Bescheinigung ausschließlich vom örtlichen Gesundheitsamt oder von einem ermächtigten Betriebsmediziner in einer Fach- oder Hausarztpraxis.

Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH ist berechtigt, Infektionsschutzbelehrungen online durchzuführen und Gesundheitszeugnisse direkt als Download auszustellen. Die von uns ausgestellten Gesundheitszeugnisse sind deutschlandweit gültig und anerkannt.

Muss ich für das Gesundheitszeugnis persönlich zum Hausarzt oder zum Gesundheitsamt? toggle

Nein. Der gesamte Ablauf – von der Infektionsschutzbelehrung bis zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses – findet vollständig online statt. Sie erhalten ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das dem Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt gleichwertig ist. Mehr zum Gesundheitszeugnis vom Arzt lesen Sie in unserem Ratgeber.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig? toggle

Das Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist grundsätzlich unbegrenzt gültig und läuft nicht automatisch ab. Entscheidend ist, dass die Erstbelehrung bei Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht älter als 3 Monate ist.

Nach Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren. Auch diese gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung können Sie bequem online bei Gesundheitsnachweis24 absolvieren. Was zu tun ist, wenn die Frist bereits verstrichen ist, erklären wir unter Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz rechtzeitig nachholen.

Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung? toggle

Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG benötigen Sie vor der ersten Tätigkeit im Lebensmittelbereich – bei Arbeitsbeginn darf sie nicht älter als 3 Monate sein. Die Folgebelehrung ist die Auffrischung, die Ihr Arbeitgeber anschließend alle 2 Jahre durchführen und dokumentieren muss. Beide Belehrungen bieten wir online an.

Wie viel kostet ein Gesundheitszeugnis online? toggle

Die Gebühren für ein Gesundheitszeugnis hängen davon ab, wo Sie es beantragen. Bei einigen Gesundheitsämtern sind Kosten zwischen 28 und 60 Euro üblich. Bei uns erhalten Sie Ihren Gesundheitsausweis für 28 Euro und die Folgebelehrung nach 2 Jahren für 18 Euro.

Warum muss ich meinen Ausweis hochladen? toggle

Da die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG zu einem offiziellen Zertifikat führt, ist die Überprüfung Ihrer Identität unerlässlich. So stellen wir sicher, dass jedes Gesundheitszeugnis auf die richtige Person ausgestellt wird.

Ich habe mein Zertifikat nicht erhalten oder es ist auf einen falschen Namen ausgestellt toggle

Nach Abschluss des Kurses wird Ihr Zertifikat als Nachweis über die Teilnahme an unserer Online-Gesundheitsbelehrung direkt auf Ihren Namen ausgestellt und per E-Mail verschickt. Sollten Sie es nicht in Ihrem Posteingang finden, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Ist der Name auf dem Zertifikat nicht korrekt oder haben Sie tatsächlich kein Zertifikat erhalten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

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