Gesundheitszeugnis innerhalb
10 Minuten online beantragen
Erst- und Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG – durch die zugelassenen Betriebsärzte des MVZ Laim in München

deutschlandweit gültig
Hygienebelehrung in 46 Sprachen
Zertifikat direkt als PDF
ohne Termin, rund um die Uhr – online
in nur 15 Minuten, schnell & unkompliziert

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Zufriedene Kunden
4,9/5 Bewertung · Autorisiertes Medizinisches Zentrum
Wie kann ich mein Gesundheitszeugnis online beantragen?
In 4 Schritten: Online-Belehrung abschließen und Gesundheitszeugnis sofort herunterladen
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Anmeldung und Bezahlung
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Bestätigung Ihrer Identität
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Start Ihrer Online-Gesundheitsbelehrung
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Zertifikat erhalten
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Erhalten Sie sofort Ihr Gesundheitszeugnis als Download!

28,00 € 22,90 € (inkl. MwSt.)
18 % günstiger
Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)
Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

18,00 € 14,70 € (inkl. MwSt.)
18 % günstiger
Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Alle 2 Jahre erforderlich
Von Fachkräften in ganz Deutschland geschätzt
Offizielle, rechtlich gültige Gesundheitszeugnisse, ausgestellt von autorisierten Ärzten – sofort online zum Download verfügbar
Wer sollte ein Gesundheitszeugnis online beantragen?
In diesen Berufsfeldern und Tätigkeiten ist eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz erforderlich
Gastronomie und Lebensmittelhandel
Restaurants, Cafés, Bars, Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte
Lebensmittelproduktion & Verarbeitung
Bäckereien, Metzgereien, Molkereien und Lebensmittelproduktionsbetriebe
Catering & Veranstaltungsmanagement
Event-Caterer, Messen, Ausstellungen, Konferenzen
Veranstaltungsorte & Freizeiteinrichtungen
Stadien, Freizeitparks, Kinos, Unterhaltungsstätten
Schulen & Kindergärten
Mitarbeitende in Kantinen, Köche und Pädagogen, die mit Lebensmitteln arbeiten
Lebensmitteltransport & Lieferung
Lieferfahrer, Essenskuriere, Mitarbeiter in Versorgung und Logistik
Pflegeheime & Krankenhäuser
Mitarbeitende, die an der Zubereitung und Verteilung von Mahlzeiten beteiligt sind
Märkte & Festivals
Marktstände, Essensverkäufer und Caterer auf Festivals
Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.
Ihr Gesundheitszeugnis erhalten Sie bei uns einfach und flexibel online: Sie absolvieren unseren Online-Kurs zur Hygienebelehrung in weniger als 10 Minuten und laden die Bescheinigung anschließend direkt herunter.
Lebensmittelkontrolle & Inspektion
Lebensmittelinspektoren und Hygienekontrollpersonal
Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.
Ihr Gesundheitszeugnis erhalten Sie bei uns einfach und flexibel online: Sie absolvieren unseren Online-Kurs zur Hygienebelehrung in weniger als 10 Minuten und laden die Bescheinigung anschließend direkt herunter.
Online-Hygieneschulung in 46 Sprachen
Ideal für internationale Arbeitskräfte in Deutschland | 100 % bundesweit gültig

Verschiedene Sprachen nach Bestellung zur Auswahl verfügbar.
Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitszeugnis
Alles, was Sie über den Gesundheitspass, den Kurs und den Zertifizierungsprozess wissen müssen.
Das Gesundheitszeugnis, auch bekannt als Gesundheitspass, Gesundheitsbestätigung oder Lebensmittelzeugnis, ist ein offizielles Dokument nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es bestätigt, dass eine Person gesundheitlich geeignet ist, Tätigkeiten auszuüben, bei denen sie mit Lebensmitteln in Berührung kommt.
Ausgestellt wird es von Gesundheitsämtern oder beauftragten Ärztinnen und Ärzten. Erforderlich ist es für Beschäftigte in Bereichen wie Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Catering oder Pflegeeinrichtungen. Das Zeugnis zeigt, dass die Person über die geltenden Hygieneregeln belehrt wurde und keine ansteckenden Krankheiten hat, die die Lebensmittelhygiene beeinträchtigen könnten. Eine körperliche Untersuchung ist dafür nicht notwendig.
Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH in München ist berechtigt, Infektionsschutzbelehrungen durchzuführen und Gesundheitszeugnisse auszustellen. Über Gesundheitsnachweis24 erledigen Sie das bequem online in unter 10 Minuten.
Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis, möchten aber lange Wartezeiten beim Gesundheitsamt oder auf einen Termin beim Hausarzt vermeiden? Bei uns sparen Sie sich den Behörden- oder Arztbesuch und beantragen Ihr Gesundheitszeugnis bequem von zu Hause aus – jederzeit online und in unter 10 Minuten.
Auch wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir bieten die Hygienebelehrung in 46 Sprachen an. Wie die Infektionsschutzbelehrung online in Ihrer Sprache abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Ja. Unsere Gesundheitszeugnisse werden von der MVZ Laim GmbH, einem autorisierten medizinischen Versorgungszentrum in München, online ausgestellt und sind in ganz Deutschland gültig. Der Nachweis ist damit einer Hygienebelehrung beim Gesundheitsamt oder beim Hausarzt gleichgestellt.
Ja. Der Gesundheitsnachweis – oft auch „rote Karte“ genannt – wird von jedem Arbeitgeber ohne Probleme akzeptiert, da er dem Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamts gleichwertig ist.
Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeitenden belehren lassen? Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Gesundheitszeugnis für Arbeitgeber und Unternehmen.
Nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz müssen Personen, die zum ersten Mal im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe arbeiten möchten, vorher eine Belehrung absolvieren und nachweisen. Diese Erstbelehrung wird auch Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung oder Infektionsschutzbelehrung genannt. Was speziell in Restaurants, Cafés und Imbissen gilt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Gesundheitszeugnis für die Gastronomie.
Die Belehrung können Sie sofort online bei uns absolvieren. Anschließend erhalten Sie Ihr Gesundheitszeugnis – auch Lebensmittelzeugnis oder Gesundheitspass genannt – zum Download. Ausgestellt werden darf diese Bescheinigung ausschließlich vom örtlichen Gesundheitsamt oder von einem ermächtigten Betriebsmediziner in einer Fach- oder Hausarztpraxis.
Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH ist berechtigt, Infektionsschutzbelehrungen online durchzuführen und Gesundheitszeugnisse direkt als Download auszustellen. Die von uns ausgestellten Gesundheitszeugnisse sind deutschlandweit gültig und anerkannt.
Nein. Der gesamte Ablauf – von der Infektionsschutzbelehrung bis zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses – findet vollständig online statt. Sie erhalten ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das dem Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt gleichwertig ist. Mehr zum Gesundheitszeugnis vom Arzt lesen Sie in unserem Ratgeber.
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist grundsätzlich unbegrenzt gültig und läuft nicht automatisch ab. Entscheidend ist, dass die Erstbelehrung bei Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht älter als 3 Monate ist.
Nach Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren. Auch diese gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung können Sie bequem online bei Gesundheitsnachweis24 absolvieren. Was zu tun ist, wenn die Frist bereits verstrichen ist, erklären wir unter Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz rechtzeitig nachholen.
Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG benötigen Sie vor der ersten Tätigkeit im Lebensmittelbereich – bei Arbeitsbeginn darf sie nicht älter als 3 Monate sein. Die Folgebelehrung ist die Auffrischung, die Ihr Arbeitgeber anschließend alle 2 Jahre durchführen und dokumentieren muss. Beide Belehrungen bieten wir online an.
Die Gebühren für ein Gesundheitszeugnis hängen davon ab, wo Sie es beantragen. Bei einigen Gesundheitsämtern sind Kosten zwischen 28 und 60 Euro üblich. Bei uns erhalten Sie Ihren Gesundheitsausweis für 28 Euro und die Folgebelehrung nach 2 Jahren für 18 Euro.
Da die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG zu einem offiziellen Zertifikat führt, ist die Überprüfung Ihrer Identität unerlässlich. So stellen wir sicher, dass jedes Gesundheitszeugnis auf die richtige Person ausgestellt wird.
Nach Abschluss des Kurses wird Ihr Zertifikat als Nachweis über die Teilnahme an unserer Online-Gesundheitsbelehrung direkt auf Ihren Namen ausgestellt und per E-Mail verschickt. Sollten Sie es nicht in Ihrem Posteingang finden, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Ist der Name auf dem Zertifikat nicht korrekt oder haben Sie tatsächlich kein Zertifikat erhalten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Bereit, Ihren neuen Job zu starten?
Lassen Sie sich nicht von Papierkram aufhalten. Holen Sie sich noch heute Ihr offizielles Gesundheitszeugnis – von jedem Gerät aus.