Gesundheitszeugnis innerhalb
10 Minuten online beantragen
Erst- und Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG – durch die zugelassenen Betriebsärzte des MVZ Laim in München

deutschlandweit gültig
Hygienebelehrung in 46 Sprachen
Zertifikat direkt als PDF
ohne Termin, rund um die Uhr – online
in nur 15 Minuten, schnell & unkompliziert

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4,9/5 Bewertung · Autorisiertes Medizinisches Zentrum
Wie kann ich mein Gesundheitszeugnis online beantragen?
In 4 Schritten: Online-Belehrung abschließen und Gesundheitszeugnis sofort herunterladen
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Anmeldung und Bezahlung
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Bestätigung Ihrer Identität
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28,00 € 22,90 € (inkl. MwSt.)
18 % günstiger
Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)
Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

18,00 € 14,70 € (inkl. MwSt.)
18 % günstiger
Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Alle 2 Jahre erforderlich
Von Fachkräften in ganz Deutschland geschätzt
Offizielle, rechtlich gültige Gesundheitszeugnisse, ausgestellt von autorisierten Ärzten – sofort online zum Download verfügbar
Wer sollte ein Gesundheitszeugnis online beantragen?
In diesen Berufsfeldern und Tätigkeiten ist eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz erforderlich
Gastronomie und Lebensmittelhandel
Restaurants, Cafés, Bars, Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte
Lebensmittelproduktion & Verarbeitung
Bäckereien, Metzgereien, Molkereien und Lebensmittelproduktionsbetriebe
Catering & Veranstaltungsmanagement
Event-Caterer, Messen, Ausstellungen, Konferenzen
Veranstaltungsorte & Freizeiteinrichtungen
Stadien, Freizeitparks, Kinos, Unterhaltungsstätten
Schulen & Kindergärten
Mitarbeitende in Kantinen, Köche und Pädagogen, die mit Lebensmitteln arbeiten
Lebensmitteltransport & Lieferung
Lieferfahrer, Essenskuriere, Mitarbeiter in Versorgung und Logistik
Pflegeheime & Krankenhäuser
Mitarbeitende, die an der Zubereitung und Verteilung von Mahlzeiten beteiligt sind
Märkte & Festivals
Marktstände, Essensverkäufer und Caterer auf Festivals
Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.
Ihr Gesundheitszeugnis erhalten Sie bei uns einfach und flexibel online: Sie absolvieren unseren Online-Kurs zur Hygienebelehrung in weniger als 10 Minuten und laden die Bescheinigung anschließend direkt herunter.
Lebensmittelkontrolle & Inspektion
Lebensmittelinspektoren und Hygienekontrollpersonal
Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.
Ihr Gesundheitszeugnis erhalten Sie bei uns einfach und flexibel online: Sie absolvieren unseren Online-Kurs zur Hygienebelehrung in weniger als 10 Minuten und laden die Bescheinigung anschließend direkt herunter.
Online-Hygieneschulung in 46 Sprachen
Ideal für internationale Arbeitskräfte in Deutschland | 100 % bundesweit gültig

Verschiedene Sprachen nach Bestellung zur Auswahl verfügbar.
Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitszeugnis
Alles, was Sie über den Gesundheitspass, den Kurs und den Zertifizierungsprozess wissen müssen.
Das Gesundheitszeugnis, auch bekannt als Gesundheitspass, Gesundheitsbestätigung oder Lebensmittelzeugnis, ist ein offizieller Nachweis im Zusammenhang mit den Anforderungen der §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es dokumentiert die Teilnahme an der vorgeschriebenen Belehrung für bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.
Erforderlich ist die Belehrung für Beschäftigte in Bereichen wie Gastronomie, Lebensmittelproduktion und Catering, sofern sie unter die gesetzlichen Vorgaben fallen. Dabei werden die geltenden Hygieneregeln sowie die gesetzlichen Tätigkeitsverbote erläutert. Eine körperliche Untersuchung ist für die Belehrung grundsätzlich nicht vorgesehen.
Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH in München bietet Infektionsschutzbelehrungen an und stellt nach eigenen Angaben die entsprechenden Nachweise aus. Über Gesundheitsnachweis24 können Sie die Belehrung online absolvieren. Die Durchführung und Ausstellung setzen die jeweils erforderliche gesetzliche Berechtigung voraus.
Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis, möchten aber lange Wartezeiten beim Gesundheitsamt oder auf einen Termin beim Hausarzt vermeiden? Bei uns sparen Sie sich den Behörden- oder Arztbesuch und beantragen Ihr Gesundheitszeugnis bequem von zu Hause aus – jederzeit online und in unter 10 Minuten.
Auch wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir bieten die Hygienebelehrung in 46 Sprachen an. Wie die Infektionsschutzbelehrung online in Ihrer Sprache abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Die bundesweite Verwendbarkeit des Gesundheitszeugnisses hängt davon ab, ob die Belehrung ordnungsgemäß durchgeführt und der Nachweis von einer hierfür gesetzlich berechtigten Stelle ausgestellt wurde. Die MVZ Laim GmbH in München bietet die Online-Belehrung und Ausstellung entsprechender Nachweise an. Bei konkreten Fragen zur rechtlichen Anerkennung wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Behörde.
Ob ein Gesundheitsnachweis – oft auch „rote Karte“ genannt – akzeptiert wird, hängt davon ab, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei Fragen zur Anerkennung können Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden.
Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeitenden belehren lassen? Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Gesundheitszeugnis für Arbeitgeber und Unternehmen.
Nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes müssen Personen, die bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich aufnehmen möchten, vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Belehrung absolvieren und darüber einen Nachweis erhalten. Diese Erstbelehrung wird auch Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung oder Infektionsschutzbelehrung genannt. Was speziell in Restaurants, Cafés und Imbissen gilt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Gesundheitszeugnis für die Gastronomie.
Die Belehrung können Sie online über unsere Website absolvieren. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den entsprechenden Nachweis zum Download. Die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung des Nachweises setzen voraus, dass die ausstellende Stelle über die hierfür erforderliche gesetzliche Berechtigung verfügt.
Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH in München bietet nach eigenen Angaben Online-Infektionsschutzbelehrungen an und stellt die entsprechenden Nachweise zum Download bereit. Die konkrete rechtliche Grundlage für die Online-Durchführung und Ausstellung durch MVZ Laim sollte anhand der geltenden Vorschriften und der entsprechenden Berechtigung bestätigt werden.
Nein. Der gesamte Ablauf – von der Infektionsschutzbelehrung bis zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses – findet vollständig online statt. Sie erhalten ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das dem Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt gleichwertig ist. Mehr zum Gesundheitszeugnis vom Arzt lesen Sie in unserem Ratgeber.
Das Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist grundsätzlich unbegrenzt gültig und läuft nicht automatisch ab. Entscheidend ist, dass die Erstbelehrung bei Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht älter als 3 Monate ist.
Nach Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren. Auch diese gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung können Sie bequem online bei Gesundheitsnachweis24 absolvieren. Was zu tun ist, wenn die Frist bereits verstrichen ist, erklären wir unter Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz rechtzeitig nachholen.
Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG benötigen Sie vor der ersten Tätigkeit im Lebensmittelbereich – bei Arbeitsbeginn darf sie nicht älter als 3 Monate sein. Die Folgebelehrung ist die Auffrischung, die Ihr Arbeitgeber anschließend alle 2 Jahre durchführen und dokumentieren muss. Beide Belehrungen bieten wir online an.
Die Gebühren für ein Gesundheitszeugnis hängen davon ab, wo Sie es beantragen. Bei einigen Gesundheitsämtern sind Kosten zwischen 28 und 60 Euro üblich. Bei uns erhalten Sie Ihren Gesundheitsausweis für 22,90 Euro und die Folgebelehrung nach 2 Jahren für 14,90 Euro.
Da die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG zu einem offiziellen Zertifikat führt, ist die Überprüfung Ihrer Identität unerlässlich. So stellen wir sicher, dass jedes Gesundheitszeugnis auf die richtige Person ausgestellt wird.
Nach Abschluss des Kurses wird Ihr Zertifikat als Nachweis über die Teilnahme an unserer Online-Gesundheitsbelehrung direkt auf Ihren Namen ausgestellt und per E-Mail verschickt. Sollten Sie es nicht in Ihrem Posteingang finden, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Ist der Name auf dem Zertifikat nicht korrekt oder haben Sie tatsächlich kein Zertifikat erhalten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
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