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Erst- und Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG – durch die zugelassenen Betriebsärzte des MVZ Laim in München
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Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)

Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

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Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Alle 2 Jahre erforderlich

Von Fachkräften in ganz Deutschland geschätzt

Offizielle, rechtlich gültige Gesundheitszeugnisse, ausgestellt von autorisierten Ärzten – sofort online zum Download verfügbar

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kim vanessa
43 days ago
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s ok
75 days ago
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Der Kontakt war super. Der Ablauf lief reibungslos und sehr schnell.
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Wissal Laz
95 days ago
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Zuverlässiger, professioneller und schneller Service, ich kann ihn nur empfehlen.
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1991 Tommy
101 days ago
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Ich hatte eine durchweg positive Erfahrung. Alles lief unkompliziert und gut organisiert, der Kontakt war freundlich und Rückfragen wurden schnell beantwortet. Insgesamt ein zuverlässiger und professioneller Service.
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Chr1z
101 days ago
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Der beste Anbieter für Gesundheitszeugnisse.Toller Service.Kann ich nur weiterempfehlen.Danke.
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Tetiana
134 days ago
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Ein herzliches Dankeschön an Gesundheitsnachweis24 für die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Anmeldung war einfach und die einzelnen Schritte wurden verständlich erklärt. Alles lief problemlos ;-)
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Arzu Talim
138 days ago
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War mir eine gute hilfe die Abwicklung ging schnell und problemlos
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Illoi
139 days ago
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Es war beinahe Kinderleicht dank der Hilfe des netten Kundenservices
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Dominik Wagner
150 days ago
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Ging super schnell und die Abwicklung war komplett unkompliziert über das Smartphone erledigt. Das Zeugnis wurde direkt anerkannt und hat mir eine Menge Lauferei erspart – kann ich nur weiterempfehlen!
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Dann1y
154 days ago
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sehr guter Anbieter ging alles schnell und ohne Probleme. Das digitale Gesundheitszeugnis war easy zu machen. Kann ich nur empfehlen

Echte, geprüfte Kundenbewertungen

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Wer sollte ein Gesundheitszeugnis online beantragen?

In diesen Berufsfeldern und Tätigkeiten ist eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz erforderlich

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Gastronomie und Lebensmittelhandel

Restaurants, Cafés, Bars, Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte

Food Production & Processing

Lebensmittelproduktion & Verarbeitung

Bäckereien, Metzgereien, Molkereien und Lebensmittelproduktionsbetriebe

Catering & Event Management

Catering & Veranstaltungsmanagement

Event-Caterer, Messen, Ausstellungen, Konferenzen

Event Venues & Leisure Facilities

Veranstaltungsorte & Freizeiteinrichtungen

Stadien, Freizeitparks, Kinos, Unterhaltungsstätten

Schools & Kindergartens

Schulen & Kindergärten

Mitarbeitende in Kantinen, Köche und Pädagogen, die mit Lebensmitteln arbeiten

Food Transport & Delivery

Lebensmitteltransport & Lieferung

Lieferfahrer, Essenskuriere, Mitarbeiter in Versorgung und Logistik

Nursing Homes & Hospitals

Pflegeheime & Krankenhäuser

Mitarbeitende, die an der Zubereitung und Verteilung von Mahlzeiten beteiligt sind

Markets & Festivals

Märkte & Festivals

Marktstände, Essensverkäufer und Caterer auf Festivals

Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.

Ihr Gesundheitszeugnis erhalten Sie bei uns einfach und flexibel online: Sie absolvieren unseren Online-Kurs zur Hygienebelehrung in weniger als 10 Minuten und laden die Bescheinigung anschließend direkt herunter.

Food Control & Inspection

Lebensmittelkontrolle & Inspektion

Lebensmittelinspektoren und Hygienekontrollpersonal

Wer beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – beim Herstellen, Zubereiten, Ausgeben oder Verkaufen –, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsnachweis genannt. Bei Arbeitsbeginn darf diese Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein; anschließend muss die Belehrung spätestens alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung aufgefrischt werden.

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Online-Hygieneschulung in 46 Sprachen

Ideal für internationale Arbeitskräfte in Deutschland | 100 % bundesweit gültig

Flaggen

Verschiedene Sprachen nach Bestellung zur Auswahl verfügbar.

Häufig gestellte Fragen zum Gesundheitszeugnis

Alles, was Sie über den Gesundheitspass, den Kurs und den Zertifizierungsprozess wissen müssen.

Was ist ein Gesundheitszeugnis? toggle

Das Gesundheitszeugnis, auch bekannt als Gesundheitspass, Gesundheitsbestätigung oder Lebensmittelzeugnis, ist ein offizieller Nachweis im Zusammenhang mit den Anforderungen der §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es dokumentiert die Teilnahme an der vorgeschriebenen Belehrung für bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich.

Erforderlich ist die Belehrung für Beschäftigte in Bereichen wie Gastronomie, Lebensmittelproduktion und Catering, sofern sie unter die gesetzlichen Vorgaben fallen. Dabei werden die geltenden Hygieneregeln sowie die gesetzlichen Tätigkeitsverbote erläutert. Eine körperliche Untersuchung ist für die Belehrung grundsätzlich nicht vorgesehen.

Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH in München bietet Infektionsschutzbelehrungen an und stellt nach eigenen Angaben die entsprechenden Nachweise aus. Über Gesundheitsnachweis24 können Sie die Belehrung online absolvieren. Die Durchführung und Ausstellung setzen die jeweils erforderliche gesetzliche Berechtigung voraus.

Warum sollte ich das Gesundheitszeugnis online beantragen? toggle

Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis, möchten aber lange Wartezeiten beim Gesundheitsamt oder auf einen Termin beim Hausarzt vermeiden? Bei uns sparen Sie sich den Behörden- oder Arztbesuch und beantragen Ihr Gesundheitszeugnis bequem von zu Hause aus – jederzeit online und in unter 10 Minuten.

Auch wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir bieten die Hygienebelehrung in 46 Sprachen an. Wie die Infektionsschutzbelehrung online in Ihrer Sprache abläuft, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Ist das Gesundheitszeugnis bundesweit rechtsgültig? toggle

Die bundesweite Verwendbarkeit des Gesundheitszeugnisses hängt davon ab, ob die Belehrung ordnungsgemäß durchgeführt und der Nachweis von einer hierfür gesetzlich berechtigten Stelle ausgestellt wurde. Die MVZ Laim GmbH in München bietet die Online-Belehrung und Ausstellung entsprechender Nachweise an. Bei konkreten Fragen zur rechtlichen Anerkennung wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Behörde.

Wird das Gesundheitszeugnis von meinem Arbeitgeber akzeptiert? toggle

Ob ein Gesundheitsnachweis – oft auch „rote Karte“ genannt – akzeptiert wird, hängt davon ab, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei Fragen zur Anerkennung können Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden.

Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeitenden belehren lassen? Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Gesundheitszeugnis für Arbeitgeber und Unternehmen.

Wer benötigt eine Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz? toggle

Nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes müssen Personen, die bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich aufnehmen möchten, vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Belehrung absolvieren und darüber einen Nachweis erhalten. Diese Erstbelehrung wird auch Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung oder Infektionsschutzbelehrung genannt. Was speziell in Restaurants, Cafés und Imbissen gilt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Gesundheitszeugnis für die Gastronomie.

Die Belehrung können Sie online über unsere Website absolvieren. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den entsprechenden Nachweis zum Download. Die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung des Nachweises setzen voraus, dass die ausstellende Stelle über die hierfür erforderliche gesetzliche Berechtigung verfügt.

Unser Medizinisches Versorgungszentrum MVZ Laim GmbH in München bietet nach eigenen Angaben Online-Infektionsschutzbelehrungen an und stellt die entsprechenden Nachweise zum Download bereit. Die konkrete rechtliche Grundlage für die Online-Durchführung und Ausstellung durch MVZ Laim sollte anhand der geltenden Vorschriften und der entsprechenden Berechtigung bestätigt werden.

Muss ich für das Gesundheitszeugnis persönlich zum Hausarzt oder zum Gesundheitsamt? toggle

Nein. Der gesamte Ablauf – von der Infektionsschutzbelehrung bis zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses – findet vollständig online statt. Sie erhalten ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das dem Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt gleichwertig ist. Mehr zum Gesundheitszeugnis vom Arzt lesen Sie in unserem Ratgeber.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig? toggle

Das Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist grundsätzlich unbegrenzt gültig und läuft nicht automatisch ab. Entscheidend ist, dass die Erstbelehrung bei Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht älter als 3 Monate ist.

Nach Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren. Auch diese gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung können Sie bequem online bei Gesundheitsnachweis24 absolvieren. Was zu tun ist, wenn die Frist bereits verstrichen ist, erklären wir unter Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz rechtzeitig nachholen.

Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung? toggle

Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG benötigen Sie vor der ersten Tätigkeit im Lebensmittelbereich – bei Arbeitsbeginn darf sie nicht älter als 3 Monate sein. Die Folgebelehrung ist die Auffrischung, die Ihr Arbeitgeber anschließend alle 2 Jahre durchführen und dokumentieren muss. Beide Belehrungen bieten wir online an.

Wie viel kostet ein Gesundheitszeugnis online? toggle

Die Gebühren für ein Gesundheitszeugnis hängen davon ab, wo Sie es beantragen. Bei einigen Gesundheitsämtern sind Kosten zwischen 28 und 60 Euro üblich. Bei uns erhalten Sie Ihren Gesundheitsausweis für 22,90 Euro und die Folgebelehrung nach 2 Jahren für 14,90 Euro.

Warum muss ich meinen Ausweis hochladen? toggle

Da die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG zu einem offiziellen Zertifikat führt, ist die Überprüfung Ihrer Identität unerlässlich. So stellen wir sicher, dass jedes Gesundheitszeugnis auf die richtige Person ausgestellt wird.

Ich habe mein Zertifikat nicht erhalten oder es ist auf einen falschen Namen ausgestellt toggle

Nach Abschluss des Kurses wird Ihr Zertifikat als Nachweis über die Teilnahme an unserer Online-Gesundheitsbelehrung direkt auf Ihren Namen ausgestellt und per E-Mail verschickt. Sollten Sie es nicht in Ihrem Posteingang finden, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Ist der Name auf dem Zertifikat nicht korrekt oder haben Sie tatsächlich kein Zertifikat erhalten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

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