
Wer im Lebensmittelbereich arbeitet – ob in Restaurant, Bäckerei, Kantine oder Lieferdienst – braucht eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz. Bisher war das fast immer mit einem Termin beim Gesundheitsamt verbunden. Inzwischen hat sich das deutlich gewandelt: Die Infektionsschutzbelehrung online ist 2026 in vielen Bundesländern der praktische Standardweg geworden. Was das für Arbeitgeber und Mitarbeiter konkret bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag.
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Alle 2 Jahre erforderlich
Was ist die Infektionsschutzbelehrung?
Die Belehrung nach §43 IfSG informiert Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, über Tätigkeitsverbote bei bestimmten Krankheiten sowie über hygienische Mitwirkungspflichten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor dem ersten Arbeitstag absolviert sein.
Im Volksmund läuft sie auch unter Begriffen wie Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsbelehrung – gemeint ist immer dieselbe Bescheinigung.
Der Wandel zur Online-Belehrung:
In den vergangenen Jahren – und besonders 2026 spürbar – haben sich Online-Belehrungen durch beauftragte ärztliche Stellen flächendeckend etabliert. Lange Wartezeiten bei vielen Gesundheitsämtern, Personalmangel im öffentlichen Dienst und die wachsende Akzeptanz digitaler Lösungen durch Arbeitgeber haben dafür gesorgt, dass die Online-Variante in vielen Regionen die Erstwahl ist.
Online vs. Gesundheitsamt: Der direkte Vergleich
Das ist der entscheidende Abschnitt für alle, die zwischen den beiden Wegen abwägen. Hier die wichtigsten Unterschiede.
Zeit: 10–30 Minuten gegen einen halben Arbeitstag
Eine Online-Belehrung dauert in der Praxis 10 bis 30 Minuten – inklusive Belehrung, Verständnistest und Zertifikat-Download. Sie können sie absolvieren, wann es passt: morgens vor der Arbeit, abends auf dem Sofa, am Sonntagnachmittag.
Beim Gesundheitsamt sieht die Realität anders aus. Sie brauchen einen Termin (in vielen Städten 2 bis 8 Wochen Wartezeit), Anfahrt, Wartezeit vor Ort und die eigentliche Veranstaltung. Insgesamt geht häufig ein halber Arbeitstag drauf.
Kosten: Online meist günstiger
Die Gebühren der Gesundheitsämter liegen je nach Bundesland und Stadt zwischen 25 und 35 Euro. Online-Anbieter bewegen sich überwiegend im Bereich von 15 bis 25 Euro. Dazu kommen beim Amt indirekte Kosten: Anfahrt, Parken, gegebenenfalls Verdienstausfall.
Flexibilität: Termin nach Bedarf statt nach Amt
Online ist 24/7 verfügbar – auch am Wochenende, an Feiertagen, nachts. Wer am Montag einen Job antritt, kann am Sonntagabend die Belehrung machen. Beim Gesundheitsamt sind Sie an Öffnungszeiten gebunden, die selten zur Schichtarbeit passen.
Verfügbarkeit: Sofort statt Wochen später
Der wichtigste Punkt für viele: Online-Belehrungen sind sofort verfügbar. Beim Amt müssen Sie auf Termine warten – in München, Berlin, Hamburg oder Köln nicht selten mehrere Wochen. Für Arbeitgeber, die kurzfristig Personal einsetzen müssen, ist das ein erheblicher Faktor.
| Kriterium | Gesundheitsamt | Online |
|---|---|---|
| Dauer | Halber Arbeitstag | 10–30 Minuten |
| Wartezeit | 2–8 Wochen | Sofort |
| Kosten | 25–35 € | 15–25 € |
| Öffnungszeiten | Werktags vormittags | 24/7 |
| Sprachen | Meist nur Deutsch | Häufig mehrsprachig |
| Zertifikat | Brief oder Sofortausdruck | PDF zum Download |
Ist die Infektionsschutzbelehrung online rechtsgültig?
Kurz: Ja, wenn sie korrekt durchgeführt wird.
Etwas länger:
- 43 IfSG verlangt, dass die Belehrung durch eine vom Gesundheitsamt beauftragte ärztliche Stelle erfolgt. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass die Belehrung räumlich beim Amt stattfinden muss. Entscheidend ist, dass eine ärztlich verantwortete Stelle die Belehrung durchführt, dokumentiert und das Zertifikat ausstellt.
Seriöse Anbieter erfüllen diese Anforderungen vollständig. Achten Sie auf folgende Merkmale:
- Klare Nennung der ärztlichen Trägerschaft (Arzt, MVZ oder Gemeinschaftspraxis mit Beauftragung)
- Verweis auf §43 IfSG auf der Website
- DSGVO-konforme Datenverarbeitung
- Stempel und Unterschrift einer realen ärztlichen Stelle auf dem PDF-Zertifikat
Vorsicht ist geboten bei Anbietern, die das Zertifikat ohne ärztliche Trägerschaft ausstellen oder bei denen unklar ist, wer rechtlich für die Belehrung verantwortlich zeichnet. Solche Zertifikate können von Behörden und Arbeitgebern abgelehnt werden.
Wichtig zu wissen:
Bundesweit gilt das einmal ausgestellte Zertifikat. Sie können in Hamburg eine Online-Belehrung machen und damit in München arbeiten. Eine erneute Belehrung nach Bundeslandwechsel ist nicht erforderlich.
Was die Infektionsschutzbelehrung für Mitarbeiter bedeutet
Für Sie als Arbeitnehmer ist die Online-Belehrung in den allermeisten Fällen die einfachere Wahl.
Schneller Berufseinstieg
Wenn Sie kurzfristig einen Job in der Gastronomie, im Lieferdienst oder in einer Bäckerei antreten, ist Wartezeit beim Gesundheitsamt häufig der Engpass. Mit der Online-Variante starten Sie planbar zum Wunschtermin – ohne von Behördenfristen abhängig zu sein.
Kein Warten auf Termine
Gerade in Großstädten sind Termine beim Gesundheitsamt rar. Online sparen Sie sich diese Lotterie komplett. Sie buchen, durchlaufen die Belehrung und haben das Zertifikat noch am selben Tag.
Mehrsprachigkeit
In der Gastronomie arbeiten viele Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Während Gesundheitsämter die Belehrung fast ausschließlich auf Deutsch anbieten, gibt es online häufig zusätzliche Sprachen wie Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Polnisch oder Rumänisch. Das verbessert die Verständlichkeit – und damit auch die Qualität der Belehrung selbst.
Wiederfindbar dokumentiert
Das PDF liegt nach Abschluss in Ihrer E-Mail. Sie können es jederzeit erneut herunterladen, ausdrucken oder dem nächsten Arbeitgeber digital zusenden. Ein Verlust wie beim Papierzeugnis vom Amt ist praktisch ausgeschlossen.
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Was die Infektionsschutzbelehrung für Arbeitgeber bedeutet
Auch aus Arbeitgebersicht hat die Online-Variante mehrere klare Vorteile.
Bulk-Onboarding für mehrere Mitarbeiter
In Branchen mit hoher Personalfluktuation – Gastronomie, Catering, Hotellerie, Lieferdienste – stehen Arbeitgeber häufig vor demselben Problem: Mehrere neue Mitarbeiter müssen zeitgleich belehrt werden. Beim Gesundheitsamt heißt das mehrere Termine, mehrere Wartezeiten, oft mehrere Wochen Verzögerung. Online lösen Sie das mit einer einzigen Sammelbestellung. Bei vielen Anbietern – inklusive uns – sind ab 5 Mitarbeitern Mengenrabatte möglich.
Einfache Dokumentation
Sie haben gesetzliche Aufbewahrungspflichten: Die Belehrung muss dokumentiert sein und im Betrieb vorgehalten werden. PDF-Zertifikate lassen sich einfach in Ihre Personalakte aufnehmen, archivieren und bei Behördenprüfungen vorzeigen. Keine verlorenen Papiere, keine zerknitterten Originale.
Folgebelehrung alle zwei Jahre
43 IfSG schreibt vor, dass der Arbeitgeber alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchführt. Auch diese kann online erfolgen – planbar, ohne Betriebsausfall, mit dokumentiertem Nachweis. Mehr dazu auf unserer Seite zur Folgebelehrung nach §43 IfSG.
Schneller Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter
Statt einen frisch eingestellten Mitarbeiter erst in zwei Wochen zur ersten Schicht antreten zu lassen, kann er die Belehrung online am Vortag oder am Morgen des ersten Arbeitstags absolvieren. Das spart bares Geld, weil die produktive Arbeitszeit früher beginnt.
So funktioniert die Online-Belehrung in 4 Schritten
So läuft der Prozess in der Praxis ab. Wer es noch detaillierter braucht, findet bei uns auch eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Erklärungen zum Ablauf.
Schritt 1: Online buchen
Sie wählen Erstbelehrung oder Folgebelehrung, geben Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse an und bezahlen über einen sicheren Anbieter (Stripe, PayPal, SEPA). Dauer: etwa 2 Minuten.
Schritt 2: Belehrung absolvieren
Sie sehen sich ein Belehrungsvideo an oder lesen das ausführliche PDF in Ihrer Wunschsprache. Inhaltlich geht es um Tätigkeitsverbote, Mitteilungspflichten und Hygiene-Grundregeln. Dauer: 10 bis 20 Minuten.
Schritt 3: Verständnistest
Nach der Belehrung beantworten Sie einige Fragen zum Inhalt. Bei Bedarf können Sie den Test wiederholen. Dauer: 5 Minuten.
Schritt 4: Zertifikat herunterladen
Nach bestandenem Test erhalten Sie das PDF-Zertifikat per E-Mail und zum direkten Download. Es trägt den Stempel der ärztlichen Stelle und ist sofort gültig. Dauer: weniger als 1 Minute.
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Häufige Fragen
Beide Inhalte zusammen finden Sie in der Regel nur bei spezialisierten Anbietern. Viele Plattformen decken nur §43 ab. Fragen Sie konkret nach dem Inhaltsumfang.
Ja. Eine §43-Belehrung gilt bundesweit, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie ausgestellt wurde.
Für die §43-Belehrung üblicherweise 15 bis 25 Euro. Kombi-Pakete mit zusätzlicher Lebensmittelhygiene-Schulung liegen darüber.
Bei den meisten seriösen Anbietern ja – die Plattformen sind responsive aufgebaut. Tablet oder Laptop bieten aber etwas mehr Lesekomfort, gerade bei längeren Texten.
Bei sauber dokumentierten Online-Zertifikaten kommt das in der Praxis selten vor. Falls doch, fragen Sie konkret nach der Begründung – häufig liegt es an formalen Details wie fehlendem Stempel, die der Anbieter nachreichen kann. Bei klar ärztlich beauftragten Stellen sollte die Anerkennung kein Problem sein.
Nein. Die Folgebelehrung darf der Arbeitgeber selbst durchführen. Viele Arbeitgeber nutzen aber trotzdem Online-Anbieter, weil das die Dokumentation vereinfacht und weniger Aufwand macht als eine eigene Belehrung.
Ja. Das Zertifikat gilt bundesweit. Sie können in jedem Bundesland belehren lassen und in jedem Bundesland arbeiten.
Drei Monate. Älter und Sie müssen erneut belehrt werden, bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen.
Wer ohne gültige Belehrung mit Lebensmitteln arbeitet, riskiert Bußgelder – sowohl für sich selbst als auch für den Arbeitgeber. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Einzelfall, kann aber mehrere hundert Euro betragen.
Nein. Eine medizinische Untersuchung ist seit 2001 nicht mehr Bestandteil der Belehrung.
Die Erstbelehrung erfolgt einmalig vor Aufnahme der Tätigkeit und wird durch eine vom Gesundheitsamt beauftragte ärztliche Stelle durchgeführt. Die Folgebelehrung wiederholt der Arbeitgeber alle zwei Jahre – auch hier ist die Online-Variante zulässig.