Die Rote Karte ist ein Begriff, der im Bereich des Gesundheitswesens und der Gastronomie eine zentrale Rolle spielt. Doch was genau bedeutet die Rote Karte und warum ist sie für viele Berufe in der Lebensmittelbranche unverzichtbar? In diesem Blogbeitrag erfährst du alles Wichtige über die Hygienebelehrung nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), warum sie oft als Rote Karte bezeichnet wird und wie du die Belehrung online absolvieren kannst.
Die sogenannte Rote Karte ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese Bescheinigung bestätigt, dass eine Person über die wichtigsten hygienischen Vorschriften informiert wurde und keine gesundheitlichen Risiken für die Verarbeitung von Lebensmitteln darstellt.
Ohne diese Belehrung ist es nicht erlaubt, mit Lebensmitteln zu arbeiten, da die Gefahr besteht, dass Krankheiten oder Verunreinigungen durch mangelnde Hygiene übertragen werden. Die Rote Karte ist somit ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes und hilft dabei, hohe hygienische Standards in der Lebensmittelbranche aufrechtzuerhalten. Wer ohne rote Karte mit Lebensmitteln arbeitet, kann hohe Strafen verordnetet bekommen.
Die Bezeichnung "Rote Karte" stammt aus der Zeit, als die Belehrungen noch auf einem roten Papier ausgestellt wurden. Dieses Dokument war erforderlich, um in Berufen mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln arbeiten zu dürfen. Auch wenn heute die Bescheinigung oft digital oder auf weißem Papier ausgestellt wird, hat sich der Begriff Rote Karte im Sprachgebrauch erhalten.
Die Grundlage für die Rote Karte bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die relevanten Paragraphen sind:
Das Infektionsschutzgesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Gerade in der Lebensmittelbranche ist das Risiko hoch, dass sich Keime oder Krankheitserreger durch unsachgemäße Handhabung verbreiten. Durch regelmäßige Belehrungen sollen Beschäftigte sensibilisiert werden, um Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten und Infektionen zu verhindern.
Jeder, der beruflich mit offenen Lebensmitteln zu tun hat, benötigt eine Hygienebelehrung. Dazu gehören unter anderem:
Auch Aushilfen oder Praktikanten in der Gastronomie müssen eine solche Belehrung vorweisen können. Selbst wenn man nur gelegentlich mit Lebensmitteln in Berührung kommt, ist die Rote Karte Pflicht. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über eine gültige Bescheinigung verfügen. Ohne diese kann die Beschäftigung im Lebensmittelbereich untersagt werden.
Die Hygienebelehrung wird in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt. Dabei erfährst du alles über:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du die Bescheinigung, die für deine berufliche Tätigkeit notwendig ist.
Während der Belehrung werden typische Gefahrenquellen in der Lebensmittelverarbeitung besprochen. Besonders wichtig ist die persönliche Hygiene, denn bereits kleine Nachlässigkeiten können zu erheblichen Gesundheitsrisiken für Konsumenten führen. Die Belehrung vermittelt praxisnahe Tipps und gibt Beispiele, wie man sich im Arbeitsalltag korrekt verhält.
Ja, viele Gesundheitsämter und private Anbieter, bieten mittlerweile die Hygienebelehrung online an. Das bedeutet, dass du den theoretischen Teil der Belehrung bequem von zu Hause aus absolvieren kannst. Die Schritte dafür sind:
Der Vorteil der Online-Belehrung ist, dass sie besonders für Berufstätige oder Menschen mit wenig Zeit geeignet ist. So entfällt der Gang zum Gesundheitsamt und man kann die Schulung in seinem eigenen Tempo durchführen. Allerdings sollte man darauf achten, dass der Anbieter offiziell anerkannt ist, da sonst die Bescheinigung nicht gültig ist.
Die Online-Belehrung bietet viele Vorteile:
Gerade in der heutigen Zeit, in der digitale Lernmethoden immer beliebter werden, bietet die Online-Belehrung eine sinnvolle Alternative zur klassischen Schulung vor Ort. Die meisten Plattformen stellen umfangreiche Lernmaterialien bereit, sodass man sich optimal auf die Prüfung vorbereiten kann.
Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist unbegrenzt gültig, solange du innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmst. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig (meist jährlich) über Hygienemaßnahmen zu unterrichten. Mindestens alle zwei Jahre muss eine Folgebelehrung durchgeführt werden.
Es ist ratsam, sich regelmäßig über neue Hygienevorschriften und Bestimmungen zu informieren. Wer lange in der Branche tätig ist, sollte sein Wissen immer wieder auffrischen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und potenzielle Hygienerisiken zu minimieren.
Die Rote Karte ist für viele Berufsgruppen unerlässlich. Dank der Möglichkeit, die Hygienebelehrung online zu absolvieren, ist der Prozess heute einfacher und flexibler als je zuvor. Falls du in der Gastronomie, Lebensmittelproduktion oder einer anderen Branche mit Lebensmitteln arbeiten möchtest, solltest du dich frühzeitig um die notwendige Bescheinigung kümmern.
Ein frühzeitiger Erwerb der Roten Karte erleichtert den Einstieg in den Arbeitsmarkt und sorgt dafür, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Informiere dich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten, die Belehrung zu absolvieren, und nutze die Vorteile der digitalen Angebote.
Hast du bereits deine Rote Karte? Falls nicht, kannst du dich jetzt für eine Online-Belehrung anmelden und dir den Weg zum Gesundheitsamt sparen!