Wer in Deutschland gewerblich mit Lebensmitteln arbeiten möchte, kommt an einem Dokument nicht vorbei: der Erstbelehrung §42/43 IfSG online. Diese Belehrung nach Infektionsschutzgesetz muss vorliegen, bevor der Arbeitsbeginn in Gastronomie, Küche, Bäckerei oder Pflege möglich ist. Die gute Nachricht: Die Erstbelehrung lässt sich heute vollständig online absolvieren – unkompliziert, bundesweit und in rund 10 Minuten. Den Gesetzestext findest du in § 43 Infektionsschutzgesetz.
Dieser Leitfaden erklärt, was hinter der Pflicht steckt, wer sie betrifft und wie du dein Gesundheitszeugnis online beantragen und schnell zur gültigen Bescheinigung kommst.
28,00 € (inkl. MwSt.)
Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)
Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

18,00 € (inkl. MwSt.)
Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Alle 2 Jahre erforderlich
Was ist die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG?
Die Erstbelehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung für alle, die erstmals gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), genauer § 42 IfSG und § 43 abs 1 Infektionsschutzgesetz. Damit ist die Infektionsschutzbelehrung rechtlich eindeutig geregelt.
Ziel der Belehrung ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor übertragbaren Krankheiten. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Bescheinigung, die oft auch als „Gesundheitszeugnis” bezeichnet wird. Wer sein Gesundheitszeugnis online erwirbt, erhält dasselbe Dokument. Sie muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und ist bundesweit anerkannt.

Wer braucht eine Erstbelehrung?
Die Belehrungspflicht betrifft mehr Berufe, als viele denken. Überall dort, wo mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wird, greift die Vorschrift.
Typische Zielgruppen sind:
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- Mitarbeitende in Restaurants, Cafés, Bars und Imbissen
- Köchinnen und Köche, Küchenhilfen, Spülkräfte
- Beschäftigte in Bäckereien, Metzgereien und Konditoreien
- Servicekräfte und Barkeeper
- Personal in Kantinen, Mensen und Catering-Firmen
- Mitarbeitende in Pflege, Kita, Krankenhaus und Schulküchen
- Verkäuferinnen und Verkäufer in Lebensmittelgeschäften
- Lieferfahrerinnen und Lieferfahrer, die offene Lebensmittel transportieren
- Aushilfen, Ferienjobber, Studierende und Quereinsteiger
Auch ehrenamtlich Tätige, die regelmäßig mit Lebensmitteln umgehen, fallen in den Anwendungsbereich. Besonders häufig wird das Gesundheitszeugnis für Gastronomie benötigt, da dort fast jede Tätigkeit belehrungspflichtig ist.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Eine seriöse Schulung deckt alle gesetzlich relevanten Themen ab. Dazu gehören unter anderem:
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- Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes
- Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten
- Übertragungswege von Krankheitserregern
- persönliche Hygiene am Arbeitsplatz
- Lebensmittelhygiene, Lagerung und Kühlketten
- Symptome meldepflichtiger Erkrankungen
Am Ende folgt meist ein kurzer Wissenstest, der das Verständnis der Kernthemen absichert. Inhaltlich entspricht das weitgehend einer Hygieneschulung für Mitarbeiter; wer tiefer einsteigen will, findet in einer Lebensmittelhygiene Schulung online weitere Details. Aktuelle Hinweise zu meldepflichtigen Erkrankungen veröffentlicht das Robert Koch-Institut.
Erstbelehrung online absolvieren: So funktioniert es
Früher musste man für die Erstbelehrung einen Termin beim Gesundheitsamt buchen. Heute lässt sich die Infektionsschutzbelehrung online digital, rechtssicher und ohne Wartezeiten erledigen. Der typische Ablauf sieht so aus:
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- Daten eingeben und Kurs starten
- Schulungsinhalte durchgehen, optional mit Audio
- kurzen Verständnistest absolvieren
- Bescheinigung direkt als PDF erhalten
Die Bescheinigung kannst du sofort herunterladen, ausdrucken und deinem Arbeitgeber vorlegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr nötig.
Bereit, Ihren neuen Job zu starten?
Starte deine Erstbelehrung jetzt online und erhalte deine offizielle Bescheinigung in rund 10 Minuten als PDF – bundesweit einsetzbar, in bis zu 46 Sprachen verfügbar.
Warum die Online-Variante immer beliebter wird
Die digitale Erstbelehrung bietet mehrere handfeste Vorteile:
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- Zeitersparnis: kein Termin, keine Anfahrt, keine Wartezeiten
- Verfügbarkeit rund um die Uhr: auch am Wochenende oder abends
- 46 Sprachen: ideal für internationale Teams und Quereinsteiger
- Bundesweit nutzbar: unabhängig vom Wohnort
- Geringere Kosten: deutlich günstiger als viele Amtsgebühren
Gerade für Gastronomiebetriebe mit hohem Personaldurchlauf ist der digitale Weg spürbar effizienter.
Häufige Fehler bei der Erstbelehrung vermeiden
Ein paar Punkte führen immer wieder zu Problemen:
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- die Belehrung erst nach dem ersten Arbeitstag machen
- die Bescheinigung nicht aufbewahren
- Verwechslung mit der Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz
- unklare oder unvollständige Namensangaben beim Kurs
Wer diese Stolpersteine kennt, spart sich spätere Rückfragen vom Arbeitgeber oder vom Amt.
Fazit und nächster Schritt
Die Erstbelehrung ist Pflicht, aber kein Hindernis. Mit einem strukturierten Gesundheitszeugnis Online-Kurs erledigst du sie an einem Nachmittag und hast die Bescheinigung direkt in der Hand. Das spart Zeit, Nerven und oft auch Geld. Die Inhalte richten sich nach dem Belehrungsbogen des Robert Koch-Instituts.
Was kostet die Erstbelehrung und wie lange dauert sie?
Die Durchführung dauert in der Regel rund 10 Minuten. Wer konzentriert arbeitet, hat die Bescheinigung am selben Tag auf dem Tisch. Die Kosten liegen online deutlich unter dem Niveau klassischer Amtstermine. Nach zwei Jahren folgt die Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG; ergänzende Hygienehinweise stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereit.
FAQs
Ja. Entscheidend ist, dass die Inhalte nach §§ 42, 43 IfSG vollständig vermittelt und dokumentiert werden. Die Bescheinigung ist bundesweit einsetzbar.
Vor dem ersten Arbeitstag in einem belehrungspflichtigen Bereich. Arbeitgeber dürfen ohne Nachweis keine Tätigkeit mit Lebensmitteln erlauben.
Die Erstbelehrung selbst ist einmalig. Allerdings ist anschließend alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber vorgeschrieben.