18,00 €
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß den §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Sie verpflichtet, Ihre Erstbelehrung alle zwei Jahre aufzufrischen. Um Bußgelder zu vermeiden, können sie diese Folgebelehrung selbstverständlich einfach und flexibel online bei uns durchführen.
Wichtige Hinweise zur Gültigkeit ihrer Folgebelehrung:
Es wird vorausgesetzt, dass Sie zuvor bereits an einer Erstbelehrung teilgenommen haben, unabhängig davon, ob diese bei uns oder an einem anderen Ort stattgefunden hat.
Eine Erstbelehrung ist zwingend erforderlich, da eine Folgebelehrung ohne vorherige Erstbelehrung nicht zulässig ist.