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Januar 8, 2025
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Gesundheitszeugnis im Ehrenamt: Was Sie wissen müssen

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 - geschätzte Lesezeit 3 Minuten 
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Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein wichtiger Beitrag zur Gesellschaft. Doch wer in Bereichen wie der Lebensmittelzubereitung oder im Gesundheitswesen tätig ist, fragt sich ob ein Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch im Ehrenamt zu absolvieren ist. Dieser Beitrag zeigt, warum die Gesundheitsbelehrung wichtig ist, welche Kosten anfallen und welche Regelungen für Ehrenamtliche gelten.

Key Takeaways: Gesundheitsbelehrung für Ehrenamtliche

  • Keine Belehrungspflicht für gelegentliche Helfer: Ehrenamtliche bei Vereins- und Pfarrfesten sind nicht mehr gesetzlich verpflichtet, eine infektionshygienische Belehrung gemäß IfSG zu absolvieren.
  • Merkblatt statt Belehrung: Vereine und Veranstalter informieren ihre Helfer eigenständig über Hygieneregeln mittels eines Merkblatts und dokumentieren dies idealerweise.
  • Pflicht für regelmäßige Tätigkeiten: Wer regelmäßig oder gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet, muss weiterhin eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder berechtigte Ärzte absolvieren.
  • Kosten: Für gelegentlich tätige ehrenamtliche Helfer entfallen die bisherigen Kosten für die Erstbelehrung. Für regelmäßige Helfer bieten manche Gesundheitsämter eine ermäßigte oder sogar kostenlose Belehrung an.
Auch als Ehrenamtliche ist Hygiene wichtig. Doch wann brauchen Sie im Ehrenamt ein Gesundheitszeugnis?

Warum ist das Gesundheitszeugnis für Ehrenamtliche wichtig?

Die Gesundheitsbelehrung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor Infektionskrankheiten. Ehrenamtliche, die mit Lebensmitteln arbeiten oder in sensiblen Bereichen tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie die Hygienevorschriften einhalten und potenzielle Risiken minimieren.

Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten, Pfarrfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind nicht mehr verpflichtet, eine infektionshygienische Belehrung gemäß §§ 42, 43 IfSG zu absolvieren, da diese Tätigkeiten nicht als "gewerbsmäßig" gelten. Stattdessen wird die Belehrungspflicht durch ein Merkblatt ersetzt, das von den Vereinen bereitgestellt wird. Diese sind dafür verantwortlich, ihre Helfer über die Hygieneanforderungen zu informieren und die Schulung idealerweise zu dokumentieren.

Die Kosten für die bisher erforderlichen Belehrungen entfallen somit für Helfer, die nur gelegentlich tätig sind. Für Personen, die regelmäßig oder mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, bleibt die Pflicht zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder berechtigte Ärzte bestehen. Dies betrifft etwa Vereine mit regelmäßigen Veranstaltungen oder Gaststättenkonzessionen. Für diesen Fall bieten manche Gesundheitsämter eine ermäßigte oder sogar kostenlose Belehrung an.

Gesetzliche Grundlagen des Gesundheitszeugnis

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG) ist die Gesundheitsbelehrung für Personen verpflichtend, die:

  • mit offenen Lebensmitteln arbeiten,
  • regelmäßig in Küchen, Kantinen oder Lebensmittellagern tätig sind,
  • oder in gesundheitlich sensiblen Bereichen wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Auch Ehrenamtliche unterliegen dieser Pflicht, wenn sie in solchen Bereichen regelmäßig aktiv sind.


Wie funktioniert die Gesundheitsbelehrung?

  1. Anmeldung: Die Belehrung kann beim Gesundheitsamt, bei beauftragten Ärzten oder online absolviert werden.
  2. Inhalt: Themen wie Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene und rechtliche Vorschriften werden behandelt.
  3. Zertifikat: Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das ihre Belehrung dokumentiert.

Kosten des Gesundheitszeugnis für Ehrenamtliche

Die Kosten für die Gesundheitsbelehrung variieren stark, je nach Stadt und Anbieter. Hier einige Beispiele:

  • München: Vereine und ehrenamtliche Helfer zahlen eine Grundgebühr von 12,50 €, zuzüglich 2,50 € pro Person.
  • Berlin: Keine allgemeine Gebührenbefreiung; Standardkosten gelten.
  • Hamburg: Für Ehrenamtliche gelten keine spezifischen Ermäßigungen.
  • Köln: Mit der Ehrenamtskarte NRW ist die Belehrung kostenlos.

Diese Beispiele zeigen, dass die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt.

Zusätzliche Tipps zur Kostenreduzierung

Manche Gesundheitsämter bieten Gesundheitsbelehrungen auch für Bürger aus anderen Städten oder Landkreisen an. Das kann hilfreich sein, wenn in Ihrer Stadt keine Ermäßigung für Ehrenamtliche angeboten wird. Prüfen Sie daher die Angebote umliegender Gesundheitsämter – es lohnt sich, einen Blick über die Stadtgrenzen hinauszuwerfen. Darüber hinaus sind Online-Belehrungen in vielen Fällen eine kostengünstige Alternative. Informieren Sie sich über die Optionen in Ihrer Region, um eine flexible und günstige Lösung für Ihre Gesundheitsbelehrung zu finden.


Online-Option für das Gesundheitszeugnis

In vielen Städten kann die Belehrung mittlerweile online absolviert werden. Dies ist besonders praktisch für Ehrenamtliche, die zeitlich flexibel bleiben möchten. Anbieter stellen die Schulungsinhalte digital bereit, und das Zertifikat kann direkt heruntergeladen werden.

Vorteile der Online-Belehrung:

  • Zeitersparnis: Absolvieren Sie die Belehrung bequem von zu Hause.
  • Kostenersparnis: Einige Anbieter sind günstiger als Gesundheitsämter.
  • Flexibilität: Kein fester Termin notwendig.

Was passiert ohne Gesundheitszeugnis?

Wer ohne Gesundheitsbelehrung ehrenamtlich tätig ist und dabei gegen Hygienestandards verstößt, riskiert:

  • Geldstrafen für den Träger der Einrichtung,
  • gesundheitliche Risiken für die betreuten Personen,
  • einen Ausschluss aus bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Die Gesundheitsbelehrung ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Hygiene.


Tipps für Ehrenamtliche: So sparen Sie bei dem Gesundheitszeugnis

  • Ehrenamtskarte nutzen: In Städten wie Köln kann die Belehrung mit der Ehrenamtskarte kostenlos sein.
  • Gruppenanmeldung: Vereine können oft Sammeltermine zu reduzierten Kosten organisieren.
  • Online-Angebote prüfen: Diese sind häufig günstiger und schneller.

Fazit: Gesundheitszeugnis im Ehrenamt – Ein Muss für Hygiene und Sicherheit

Die Gesundheitsbelehrung ist auch für Ehrenamtliche essenziell, um Hygienestandards einzuhalten und die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen. Ob online, beim Gesundheitsamt oder über Vereine – es gibt viele Wege, das notwendige Zertifikat zu erhalten. Informieren Sie sich über die lokalen Regelungen in Ihrer Stadt und nutzen Sie mögliche Ermäßigungen, um Ihre Tätigkeit schnell und kostengünstig starten zu können.

Mit der Gesundheitsbelehrung im Ehrenamt leisten Sie nicht nur einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, sondern sorgen auch für Sicherheit und Professionalität in Ihrer Tätigkeit.

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Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ Laim GmbH
Verfügt über die Zulassung, Bescheinigungen gemäß §42, §43 IfSG (Gesundheitszeugnis / Infektionsschutzbelehrung)
auszustellen.
Ärztekammer: Bayern
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ Laim GmbH
Fürstenrieder Straße 62
80686 München

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