Gesundheitszeugnis im Ehrenamt & Infektionsschutzbelehrung nach IfSG

Viele Ehrenamtliche fragen sich, ob ein Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch im Ehrenamt erforderlich ist. In den meisten Fällen bei gelegentlichen Tätigkeiten im Ehrenamt ist keine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz notwendig. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Belehrung erforderlich ist, welche Ausnahmen gelten und welche Kosten entstehen können.

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Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)

Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

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18,00 € (inkl. MwSt.)

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Alle 2 Jahre erforderlich

Wichtige Erkenntnisse: Gesundheitsbelehrung im Ehrenamt

✔ Keine Belehrungspflicht bei gelegentlichen Tätigkeiten

Bei gelegentlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, z. B. bei Vereins- oder Pfarrfesten, ist in der Regel keine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz erforderlich.

✔ Hygienemerkblatt statt offizieller Belehrung

Vereine und Veranstalter informieren ihre Helfer meist selbst über Hygieneregeln. Dies erfolgt in der Regel über ein Hygienemerkblatt.

✔ Pflicht bei regelmäßiger Tätigkeit

Wer regelmäßig oder gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet, benötigt weiterhin eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) durch das Gesundheitsamt oder berechtigte Ärzte.

✔ Kostenregelung

Für gelegentliche ehrenamtliche Helfer entfallen die Kosten für die Erstbelehrung. Bei regelmäßigen Tätigkeiten können jedoch weiterhin Gebühren für die Infektionsschutzbelehrung anfallen.

Gesetzliche Grundlagen des Gesundheitszeugnisses

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) ist eine Gesundheitsbelehrung für Personen verpflichtend, die:

    • mit offenen Lebensmitteln arbeiten
    • regelmäßig in Küchen, Kantinen oder Lebensmittelbereichen tätig sind
    • in gesundheitlich sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen arbeiten

Auch ehrenamtlich tätige Personen unterliegen dieser Pflicht, wenn sie regelmäßig in solchen Bereichen eingesetzt werden oder direkten Kontakt mit Lebensmitteln haben.

Wie funktioniert die Gesundheitsbelehrung?

Die Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden:

    • Anmeldung: Die Belehrung erfolgt beim Gesundheitsamt, bei beauftragten Ärzten oder über anerkannte Online-Anbieter.
    • Inhalt: Vermittelt werden Grundlagen zu Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene und den gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln.
    • Zertifikat: Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer eine offizielle Bescheinigung, die als Nachweis der Belehrung dient.

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Kosten des Gesundheitszeugnisses für Ehrenamtliche

Beispiele aus verschiedenen Städten:

    • München: Für Vereine und ehrenamtliche Helfer beträgt die Grundgebühr ca. 12,50 €, zusätzlich etwa 2,50 € pro Person.
    • Berlin: Keine generelle Gebührenbefreiung – es gelten die regulären Standardkosten.
    • Hamburg: Für Ehrenamtliche gibt es in der Regel keine speziellen Ermäßigungen.
    • Köln: Mit der Ehrenamtskarte NRW kann die Belehrung teilweise kostenlos sein.

Zusätzliche Tipps zur Kostenreduzierung

Viele Gesundheitsämter bieten die Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) auch für Personen aus anderen Städten oder Landkreisen an. Das kann besonders hilfreich sein, wenn in der eigenen Stadt keine Ermäßigungen für Ehrenamtliche verfügbar sind.

Es lohnt sich daher, auch die Angebote benachbarter Gesundheitsämter zu prüfen, da die Gebühren regional unterschiedlich ausfallen können.

Darüber hinaus stellen Online-Gesundheitsbelehrungen in vielen Fällen eine kostengünstige und flexible Alternative dar. Sie ermöglichen eine ortsunabhängige Teilnahme und sind häufig günstiger als Vor-Ort-Termine.

Online-Option für das Gesundheitszeugnis

In vielen Städten kann die Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) mittlerweile online durchgeführt werden. Dies ist besonders praktisch für Ehrenamtliche und Beschäftigte in der Gastronomie, da sie zeitlich flexibel bleiben können.

Die Online-Anbieter stellen die Schulungsinhalte digital bereit, und das Zertifikat kann nach erfolgreichem Abschluss direkt heruntergeladen werden.

Vorteile der Online-Belehrung:

    • Zeitersparnis: Durchführung bequem von zu Hause ohne Anfahrt
    • Kostenersparnis: Online-Angebote sind häufig günstiger als Termine beim Gesundheitsamt
    • Flexibilität: Kein fester Termin notwendig, jederzeit verfügbar

Was passiert ohne Gesundheitszeugnis?

Wer ohne Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) tätig ist oder die geltenden Hygieneregeln nicht einhält, muss je nach Situation mit folgenden Konsequenzen rechnen:

    • mögliche Geldstrafen oder rechtliche Maßnahmen für den Träger der Einrichtung
    • gesundheitliche Risiken für betreute oder konsumierende Personen
    • Einschränkungen oder ein Ausschluss von bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten

Tipps für Ehrenamtliche: So sparen Sie bei der Gesundheitsbelehrung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Kosten für die Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) im Ehrenamt zu reduzieren:

    • Ehrenamtskarte nutzen: In einigen Städten (z. B. Köln) kann die Belehrung mit einer Ehrenamtskarte kostenlos oder vergünstigt sein.
    • Gruppenanmeldung: Vereine können häufig Sammeltermine organisieren, wodurch die Kosten pro Person reduziert werden.
    • Online-Angebote prüfen: Die Infektionsschutzbelehrung online ist in vielen Fällen günstiger und flexibler als Termine beim Gesundheitsamt.

Fazit: Gesundheitszeugnis im Ehrenamt – Hygiene und Sicherheit im Fokus

Die Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) ist auch für viele ehrenamtliche Tätigkeiten ein wichtiger Bestandteil, um Hygienestandards einzuhalten und die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen.

Ob online, beim Gesundheitsamt oder über Vereine – es gibt verschiedene Möglichkeiten, die notwendige Belehrung zu absolvieren und das entsprechende Zertifikat zu erhalten. Dabei sollten immer die lokalen Regelungen sowie mögliche Ermäßigungen berücksichtigt werden.

Die Infektionsschutzbelehrung im Ehrenamt trägt dazu bei, Risiken im Umgang mit Lebensmitteln zu minimieren und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit und Professionalität in der Tätigkeit.

Häufige Fragen zur Online-Lebensmittelhygiene-Schulung

Brauche ich im Ehrenamt ein Gesundheitszeugnis nach IfSG? toggle

Bei gelegentlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, zum Beispiel bei Vereins- oder Pfarrfesten, ist in der Regel keine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) erforderlich. Bei regelmäßigen Tätigkeiten im Lebensmittelbereich kann sie jedoch verpflichtend sein.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitszeugnis und Infektionsschutzbelehrung? toggle

Das Gesundheitszeugnis ist die umgangssprachliche Bezeichnung. Offiziell handelt es sich um die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG, die den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln regelt.

Kann ich die Gesundheitsbelehrung online machen? toggle

Ja, in vielen Fällen ist die Infektionsschutzbelehrung online möglich. Die Inhalte werden digital vermittelt und das Zertifikat kann nach Abschluss direkt heruntergeladen werden.

Wer braucht eine Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz? toggle

Eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG ist erforderlich für Personen, die erstmalig in der Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung oder in sensiblen Bereichen wie Küchen, Kantinen oder Pflegeeinrichtungen arbeiten.

Wie oft muss die Gesundheitsbelehrung wiederholt werden? toggle

Die Erstbelehrung erfolgt vor Arbeitsbeginn. Eine erneute Belehrung (Folgebelehrung) wird in der Regel regelmäßig durchgeführt, meist alle zwei Jahre im Lebensmittelbereich.

Was kostet ein Gesundheitszeugnis im Ehrenamt? toggle

Die Kosten variieren je nach Stadt und Anbieter. Für Ehrenamtliche gibt es teilweise Ermäßigungen oder kostenlose Angebote, abhängig von den Regelungen der jeweiligen Gesundheitsämter.

Gesundheitszeugnis im Ehrenamt & Infektionsschutzbelehrung nach IfSG

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