Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein wichtiger Beitrag zur Gesellschaft. Doch wer in Bereichen wie der Lebensmittelzubereitung oder im Gesundheitswesen tätig ist, fragt sich ob ein Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch im Ehrenamt zu absolvieren ist. Dieser Beitrag zeigt, warum die Gesundheitsbelehrung wichtig ist, welche Kosten anfallen und welche Regelungen für Ehrenamtliche gelten.
Die Gesundheitsbelehrung dient dem Schutz der Allgemeinheit vor Infektionskrankheiten. Ehrenamtliche, die mit Lebensmitteln arbeiten oder in sensiblen Bereichen tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie die Hygienevorschriften einhalten und potenzielle Risiken minimieren.
Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten, Pfarrfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind nicht mehr verpflichtet, eine infektionshygienische Belehrung gemäß §§ 42, 43 IfSG zu absolvieren, da diese Tätigkeiten nicht als "gewerbsmäßig" gelten. Stattdessen wird die Belehrungspflicht durch ein Merkblatt ersetzt, das von den Vereinen bereitgestellt wird. Diese sind dafür verantwortlich, ihre Helfer über die Hygieneanforderungen zu informieren und die Schulung idealerweise zu dokumentieren.
Die Kosten für die bisher erforderlichen Belehrungen entfallen somit für Helfer, die nur gelegentlich tätig sind. Für Personen, die regelmäßig oder mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, bleibt die Pflicht zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder berechtigte Ärzte bestehen. Dies betrifft etwa Vereine mit regelmäßigen Veranstaltungen oder Gaststättenkonzessionen. Für diesen Fall bieten manche Gesundheitsämter eine ermäßigte oder sogar kostenlose Belehrung an.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG) ist die Gesundheitsbelehrung für Personen verpflichtend, die:
Auch Ehrenamtliche unterliegen dieser Pflicht, wenn sie in solchen Bereichen regelmäßig aktiv sind.
Die Kosten für die Gesundheitsbelehrung variieren stark, je nach Stadt und Anbieter. Hier einige Beispiele:
Diese Beispiele zeigen, dass die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt.
Manche Gesundheitsämter bieten Gesundheitsbelehrungen auch für Bürger aus anderen Städten oder Landkreisen an. Das kann hilfreich sein, wenn in Ihrer Stadt keine Ermäßigung für Ehrenamtliche angeboten wird. Prüfen Sie daher die Angebote umliegender Gesundheitsämter – es lohnt sich, einen Blick über die Stadtgrenzen hinauszuwerfen. Darüber hinaus sind Online-Belehrungen in vielen Fällen eine kostengünstige Alternative. Informieren Sie sich über die Optionen in Ihrer Region, um eine flexible und günstige Lösung für Ihre Gesundheitsbelehrung zu finden.
In vielen Städten kann die Belehrung mittlerweile online absolviert werden. Dies ist besonders praktisch für Ehrenamtliche, die zeitlich flexibel bleiben möchten. Anbieter stellen die Schulungsinhalte digital bereit, und das Zertifikat kann direkt heruntergeladen werden.
Wer ohne Gesundheitsbelehrung ehrenamtlich tätig ist und dabei gegen Hygienestandards verstößt, riskiert:
Die Gesundheitsbelehrung ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Hygiene.
Die Gesundheitsbelehrung ist auch für Ehrenamtliche essenziell, um Hygienestandards einzuhalten und die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen. Ob online, beim Gesundheitsamt oder über Vereine – es gibt viele Wege, das notwendige Zertifikat zu erhalten. Informieren Sie sich über die lokalen Regelungen in Ihrer Stadt und nutzen Sie mögliche Ermäßigungen, um Ihre Tätigkeit schnell und kostengünstig starten zu können.
Mit der Gesundheitsbelehrung im Ehrenamt leisten Sie nicht nur einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, sondern sorgen auch für Sicherheit und Professionalität in Ihrer Tätigkeit.