Gesundheitszeugnis beim Hausarzt: Ablauf, Kosten und Alternativen (2026)

Ein Gesundheitszeugnis beim Hausarzt ist nicht immer möglich: Für die Belehrung nach § 43 IfSG sind das Gesundheitsamt oder beauftragte Ärzte zuständig. Ohne Arzttermin geht es mit der Erstbelehrung nach § 43 IfSG online.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie ihr Gesundheitszeugnis beim Hausarzt erhalten können. Die kurze Antwort lautet: Ja – grundsätzlich ist das möglich. Allerdings bietet nicht jede Hausarztpraxis die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach Infektionsschutzgesetz an – maßgeblich ist § 43 Infektionsschutzgesetz.

Wer ein Gesundheitszeugnis für Gastronomie benötigt – also in Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelproduktion oder Pflege arbeitet – braucht vor Beginn der Tätigkeit eine sogenannte Erstbelehrung nach §43 IfSG. Diese wird im Alltag häufig als Gesundheitszeugnis, Gesundheitspass oder Rote Karte bezeichnet.

Neben dem Hausarzt kann die Belehrung auch beim Gesundheitsamt oder als Infektionsschutzbelehrung online durchgeführt werden. Sie können das Gesundheitszeugnis online beantragen und die Bescheinigung sofort herunterladen. Welche Variante für Sie die beste ist, hängt von Faktoren wie Kosten, Wartezeit, Terminverfügbarkeit und Flexibilität ab.

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

Hausarzt erklärt einem Patienten die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

28,00 € (inkl. MwSt.)

Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)

Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

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18,00 € (inkl. MwSt.)

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Alle 2 Jahre erforderlich

Was ist das Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG?

Das sogenannte Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung für Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme handelt es sich nicht um eine medizinische Untersuchung, sondern um eine Belehrung über Hygienevorschriften, Infektionskrankheiten und Tätigkeitsverbote. Ziel der Belehrung ist es, Verbraucher vor übertragbaren Krankheiten zu schützen und sicherzustellen, dass Beschäftigte wissen, wie sie hygienisch mit Lebensmitteln umgehen und welche Symptome sie ihrem Arbeitgeber melden müssen.

Ein Gesundheitszeugnis benötigen unter anderem Beschäftigte in folgenden Bereichen:

    • Gastronomie und Restaurants
    • Cafés und Bäckereien
    • Hotels und Catering
    • Lebensmittelproduktion
    • Metzgereien
    • Supermärkte mit Frischetheken
    • Pflegeeinrichtungen
    • Krankenhäuser
    • Kindergärten mit Essensausgabe

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber als Nachweis vorlegen können. Das Gesundheitszeugnis wird häufig auch unter anderen Namen gesucht, beispielsweise als:

  • Gesundheitsnachweis
  • Gesundheitspass
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Rote Karte
  • Belehrung nach §43 IfSG

Obwohl unterschiedliche Begriffe verwendet werden, ist in den meisten Fällen dieselbe gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG gemeint.

Gut zu wissen: Die Bescheinigung ist grundsätzlich bundesweit gültig und kann bei Arbeitgebern in ganz Deutschland als Nachweis verwendet werden.

Gesundheitszeugnis ohne Wartezeit erhalten

Sie möchten nicht mehrere Tage auf einen Termin beim Hausarzt oder Gesundheitsamt warten? Mit unserer Online-Belehrung absolvieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung bequem von zu Hause – flexibel, digital und ohne lange Wartezeiten. Starten Sie sofort und erhalten Sie Ihre Bescheinigung nach erfolgreichem Abschluss.

Kann ich das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt machen?

Ja, grundsätzlich können Sie das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt erhalten. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung:Nicht jede Hausarztpraxis bietet die Belehrung nach §43 IfSG an.

Viele Hausärzte führen die Belehrung regelmäßig durch, andere konzentrieren sich ausschließlich auf die medizinische Versorgung ihrer Patienten oder stellen lediglich ärztliche Atteste aus. Daher sollten Sie vor der Terminvereinbarung telefonisch nachfragen, ob die Praxis diese Leistung anbietet.

Je nach Region kann die Terminverfügbarkeit stark variieren. Während manche Praxen kurzfristige Termine anbieten, müssen Sie in anderen Fällen mehrere Tage oder sogar Wochen warten.

Falls Ihr Hausarzt die Belehrung nicht durchführt, stehen Ihnen in der Regel zwei Alternativen zur Verfügung:

    • Das zuständige Gesundheitsamt
    • Eine Online-Belehrung nach §43 IfSG

Gerade wenn Sie kurzfristig eine neue Arbeitsstelle antreten möchten, kann die Online-Variante eine zeitsparende Lösung sein.

Wann ist der Hausarzt die richtige Wahl?

Ein Termin beim Hausarzt eignet sich besonders, wenn:

    • Sie bereits Patient der Praxis sind.
    • Kurzfristig ein Termin verfügbar ist.
    • Sie eine persönliche Beratung bevorzugen.
    • Sie weitere gesundheitliche Fragen mit Ihrem Arzt besprechen möchten.
Patient vereinbart einen Termin für die Belehrung nach §43 IfSG beim Hausarzt.

Wann ist eine Online-Belehrung sinnvoll?

Eine Online-Belehrung kann die bessere Wahl sein, wenn:

    • Sie kurzfristig eine Arbeitsstelle beginnen.
    • Sie keine Wartezeiten in Kauf nehmen möchten.
    • Sie flexibel von zu Hause lernen möchten.
    • Sie Anfahrtswege vermeiden möchten.
    • Sie außerhalb der üblichen Sprechzeiten Zeit haben.

Ihre gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG können Sie bequem online absolvieren – flexibel, digital und ohne lange Wartezeiten.

So läuft das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt ab

Wenn Sie Ihr Gesundheitszeugnis beim Hausarzt machen möchten, ist der Ablauf in der Regel unkompliziert und innerhalb kurzer Zeit erledigt. Viele Arbeitnehmer fragen sich dabei: „Gesundheitszeugnis Hausarzt – was wird gemacht?“

1. Termin beim Hausarzt vereinbaren

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei Ihrer Hausarztpraxis. Fragen Sie bereits bei der Terminvereinbarung nach, ob die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) angeboten wird und welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen müssen.

2. Benötigte Unterlagen mitbringen

Für das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt werden in den meisten Fällen folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltstitel (falls erforderlich)
  • Arbeitgeberbescheinigung (wenn vom Arbeitgeber verlangt)
  • Frühere Bescheinigung (bei einer Folgebelehrung)
Hausarzt übergibt die Bescheinigung nach erfolgreicher Belehrung gemäß §43 IfSG.

3. Gesundheitszeugnis beim Hausarzt – Was wird gemacht?

Viele Menschen gehen davon aus, dass beim Gesundheitszeugnis eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wird. Tatsächlich besteht die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG jedoch hauptsächlich aus einer Hygienebelehrung.

Während der Belehrung informiert Sie der Arzt oder eine geschulte Fachkraft über wichtige gesetzliche Vorgaben und Hygieneregeln. Dazu gehören unter anderem:

    • Persönliche Hygiene am Arbeitsplatz
    • Richtiger Umgang mit Lebensmitteln
    • Übertragbare Infektionskrankheiten
    • Tätigkeitsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Verhalten bei Krankheitssymptomen

Die Belehrung dauert in der Regel 10 bis 20 Minuten.

Wichtig: Für die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung sind normalerweise keine Blutabnahme, keine körperliche Untersuchung und keine Laboruntersuchungen erforderlich. Sollte Ihr Arbeitgeber zusätzliche ärztliche Atteste verlangen, handelt es sich um separate Untersuchungen und nicht um die Belehrung nach §43 IfSG.

4. Bescheinigung erhalten

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung über die absolvierte Belehrung. Diese dient als Nachweis gegenüber Ihrem Arbeitgeber und ist Voraussetzung für viele Tätigkeiten in der Lebensmittelbranche sowie in weiteren Bereichen mit Lebensmittelkontakt.

Welche Unterlagen benötige ich?

Welche Unterlagen Sie für die Belehrung nach §43 IfSG benötigen, hängt davon ab, ob Sie diese beim Hausarzt, Gesundheitsamt oder online absolvieren. In den meisten Fällen reichen jedoch wenige Dokumente aus.

Benötigte Unterlagen Erforderlich
Personalausweis oder Reisepass Ja
Aufenthaltstitel (falls vorhanden) Gegebenenfalls
Arbeitgeberbescheinigung Teilweise erforderlich
Krankenkassenkarte Manche Hausärzte verlangen sie
Frühere Bescheinigung Nur bei Folgebelehrung
Tipp: Fragen Sie bereits bei der Terminvereinbarung nach, welche Unterlagen Ihre Hausarztpraxis benötigt. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und stellen sicher, dass Sie Ihr Gesundheitszeugnis beim Hausarzt ohne Verzögerungen erhalten.

Was kostet ein Gesundheitszeugnis beim Hausarzt?

Die Kosten für ein Gesundheitszeugnis sind nicht bundesweit einheitlich geregelt und können je nach Bundesland, Arztpraxis oder Gesundheitsamt unterschiedlich ausfallen.

Nachfolgend finden Sie eine grobe Orientierung:

Anbieter Durchschnittliche Kosten
Hausarzt ca. 20–50 €
Gesundheitsamt ca. 20–40 €
Online-Belehrung ab 22,90 €

Neben den eigentlichen Gebühren sollten Sie auch den zeitlichen Aufwand berücksichtigen. Ein persönlicher Termin kann zusätzliche Kosten verursachen, beispielsweise durch Anfahrt, Parkgebühren oder Arbeitsausfall.

Gerade wenn Sie kurzfristig eine neue Stelle antreten oder mehrere Mitarbeiter gleichzeitig geschult werden müssen, kann eine Online-Belehrung Zeit und organisatorischen Aufwand sparen.

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Gesundheitszeugnis beim Hausarzt, Gesundheitsamt oder online – Was ist die beste Wahl?

Ob Hausarzt, Gesundheitsamt oder Online-Belehrung – jede Möglichkeit hat ihre Vor- und Nachteile. Welche Variante für Sie am besten geeignet ist, hängt davon ab, wie schnell Sie den Nachweis benötigen und welche Angebote in Ihrer Region verfügbar sind.

Vergleich Hausarzt Gesundheitsamt Online
Termin erforderlich ✅ Ja ✅ Ja ❌ Nein
Wartezeit Mehrere Tage möglich Teilweise mehrere Wochen Sofort möglich
Durchführung von zu Hause ❌ Nein ❌ Nein ✅ Ja
Flexible Uhrzeit ❌ Nein ❌ Nein ✅ Ja
Anfahrt erforderlich ✅ Ja ✅ Ja ❌ Nein
Bescheinigung nach Abschluss ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja

Unser Fazit: Wenn Sie kurzfristig eine Tätigkeit aufnehmen möchten und keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen möchten, ist die Online-Belehrung häufig die schnellste und flexibelste Lösung. Wer bereits einen Termin beim Hausarzt hat oder eine persönliche Beratung bevorzugt, kann die Belehrung selbstverständlich auch dort absolvieren.

Hausarzt

Ideal, wenn Sie bereits Patient der Praxis sind und kurzfristig einen Termin erhalten. Nicht jede Hausarztpraxis bietet die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach §43 IfSG an. Informieren Sie sich daher vorab telefonisch über das Angebot und die Terminverfügbarkeit.

Gesundheitsamt

Wenn Sie in einer größeren Stadt wohnen, finden Sie in unseren Ratgebern weitere Informationen zum Ablauf beim Gesundheitsamt, beispielsweise für Gesundheitszeugnis in Berlin oder Gesundheitszeugnis in Hamburg.

Online-Belehrung

Die Online-Belehrung eignet sich besonders für Personen, die kurzfristig eine Beschäftigung aufnehmen möchten oder ihre Belehrung flexibel von zu Hause absolvieren möchten. Sie bietet eine zeitsparende Alternative, da keine Anfahrt oder Terminvereinbarung erforderlich ist.

Wird beim Gesundheitszeugnis eine medizinische Untersuchung durchgeführt?

Eine der häufigsten Fragen lautet, ob für das Gesundheitszeugnis eine ärztliche Untersuchung notwendig ist.
Die Antwort lautet: Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist
keine medizinische Untersuchung. Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung wichtiger Hygieneregeln sowie Informationen über Infektionskrankheiten und Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln.
In Einzelfällen kann ein Hausarzt zusätzliche medizinische Untersuchungen oder Atteste anbieten. Diese gehören jedoch
nicht zur gesetzlichen Standardbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Wie lange dauert es, bis ich mein Gesundheitszeugnis erhalte?

Die Bearbeitungszeit hängt davon ab, wo Sie die Belehrung absolvieren. Beim Hausarzt oder Gesundheitsamt hängt die Dauer häufig von der Terminverfügbarkeit ab. Bis zur Ausstellung der Bescheinigung können daher einige Tage oder – je nach Region – sogar mehrere Wochen vergehen.

Eine Online-Belehrung kann dagegen meist sofort begonnen werden. Nach erfolgreichem Abschluss steht die Bescheinigung häufig direkt digital zur Verfügung.

Wer kurzfristig eine neue Arbeitsstelle antreten möchte, sollte deshalb die verschiedenen Möglichkeiten vergleichen und die für ihn passende Variante wählen.

Wann benötige ich eine Folgebelehrung?

Die Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich erforderlich. Sie vermittelt wichtige Informationen zu Hygienevorschriften, Infektionskrankheiten und Tätigkeitsverboten.

Nach der Erstbelehrung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes nachzubelehren. Diese regelmäßige Unterweisung wird häufig als Folgebelehrung bezeichnet und dient dazu, das Wissen der Mitarbeiter aufzufrischen und die Einhaltung der Hygienevorschriften dauerhaft sicherzustellen.

Eine Folgebelehrung benötigen Sie in der Regel, wenn Sie bereits eine gültige Erstbelehrung erhalten haben und Ihr Arbeitgeber eine erneute Belehrung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verlangt. Sie ersetzt nicht die Erstbelehrung, sondern baut auf dieser auf.

Wenn Sie bereits eine Erstbelehrung absolviert haben und nun eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Belehrung benötigen, können Sie unsere Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG bequem online absolvieren.

Gut zu wissen: Die Folgebelehrung ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung. Sie ist ausschließlich für Personen gedacht, die bereits eine Erstbelehrung nach §43 IfSG absolviert haben.

Rechtsgrundlage: §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und soll sicherstellen, dass Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen, über wichtige Hygienevorschriften, Infektionskrankheiten und mögliche Tätigkeitsverbote informiert sind. Die gesetzliche Erstbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG ist für Personen vorgeschrieben, die unverpackte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder dabei direkten Kontakt mit Lebensmitteln haben. Dazu gehören unter anderem Beschäftigte in Restaurants, Cafés, Bäckereien, Metzgereien, Großküchen, Pflegeeinrichtungen und anderen Betrieben der Lebensmittelbranche.

Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter die Erstbelehrung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit absolviert haben. Darüber hinaus müssen Beschäftigte regelmäßig über die Inhalte der Hygienevorschriften nachbelehrt werden. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach §43 IfSG leisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten im Umgang mit Lebensmitteln.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gesundheitszeugnis Hausarzt – Was wird nicht gemacht? toggle

Beim Gesundheitszeugnis beim Hausarzt erfolgt in der Regel keine Blutabnahme, keine Urinprobe, keine körperliche Untersuchung und kein Gesundheitscheck. Die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine Hygienebelehrung und keine medizinische Untersuchung. Zusätzliche Untersuchungen werden nur durchgeführt, wenn sie unabhängig von der Belehrung erforderlich sind.

Fazit: Hausarzt oder Online – Welche Variante ist die bessere?

Ein Gesundheitszeugnis kann grundsätzlich sowohl beim Hausarzt als auch beim Gesundheitsamt oder online erworben werden. Welche Möglichkeit für Sie die beste ist, hängt vor allem von der Verfügbarkeit von Terminen, Ihrem Zeitplan und Ihren persönlichen Anforderungen ab.

Wer bereits kurzfristig einen Termin beim Hausarzt erhält, kann die Belehrung dort bequem absolvieren. Da jedoch nicht jede Praxis diese Leistung anbietet und Wartezeiten möglich sind, entscheiden sich viele Arbeitnehmer heute für eine flexible Online-Belehrung.

Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, ist entscheidend, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen des §43 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entspricht. Sie müssen die Bescheinigung vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

Gesundheitszeugnis beim Hausarzt: Ablauf, Kosten und Alternativen (2026)

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