Gesundheitsbelehrung Niedersachsen: § 43 IfSG Gesundheitsbescheinigung online in 15 min

In Lower Saxony, health and hygiene training according to Section 43 of the Infection Protection Act (IfSG) is mandatory for all persons handling food. The initial training must be completed no more than three months before starting work and is offered by the local public health department either online or in person; the certificate is valid nationwide and indefinitely. While a refresher course is not legally required under Section 43 of the IfSG, the public health service recommends a refresher at least every two years. This refresher course can be conducted either by the employer or, upon request, by the public health department of the city of Braunschweig . The fee is generally €26 and can be paid online by EC card, Visa, or Mastercard.

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Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)

Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

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18,00 € (inkl. MwSt.)

Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Alle 2 Jahre erforderlich

1. Rechtliche Grundlagen

 

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

    • Section 42 of the Infection Protection Act (IfSG) regulates prohibitions on activities for persons with infectious diseases in the field of food handling in the city of Braunschweig .
    • § 43 IfSG schreibt die Belehrung durch das Gesundheitsamt vor, um hygienische Arbeitsabläufe und den Schutz vor Infektionen sicherzustellen.

 

 

Landesrecht Niedersachsen

In Lower Saxony, the organization and implementation of the instruction sessions are handled via the Lower Saxony Service Portal and directly through the public health departments of the districts and independent cities (Lower Saxony Service) . The procedure is uniformly regulated throughout the state and is based on federal legal requirements.

 

2. Bedeutung der Belehrung in Niedersachsen

Niedersachsen ist flächenmäßig eines der größten Bundesländer und verfügt über eine vielfältige Lebensmittelbranche – von Großbetrieben der Fleischverarbeitung bis hin zu zahlreichen landwirtschaftlichen Direktvermarktern. Daher spielt die Hygienebelehrung hier eine zentrale Rolle beim Verbraucherschutz und der Imagepflege regionaler Produkte.

 

3. Wer ist betroffen?

Verpflichtet sind alle, die beruflich mit der Zubereitung, Verarbeitung, Lagerung oder dem Verkauf von Lebensmitteln in Berührung kommen, darunter:

 

    • Gastronomie- und Küchenpersonal (Köche, Servicekräfte)
    • Bäcker und Konditoren
    • Metzger und Fleischverarbeiter
    • Mitarbeitende in Gemeinschaftsverpflegungen (Kitas, Schulen, Heime)
    • Saisonkräfte, Aushilfen und Praktikant:innen

 

 

4. Ablauf der Belehrung in Niedersachsen

 

Anmeldung und Gebühren

 

    • Anmeldung online über das Serviceportal Niedersachsen oder direkt beim zuständigen Gesundheitsamt
    • Gebühr: 26 € (zahlbar per EC-, Visa- oder Mastercard); Barzahlung meist nicht möglich

 

 

Durchführung

 

    • Online-Belehrung: Interaktive Module, Download der Bescheinigung als PDF direkt nach erfolgreichem Abschluss
    • Präsenztermin: Mündliche und schriftliche Belehrung in einer etwa einstündigen Veranstaltung im Gesundheitsamt

 

 

Prüfung und Bescheinigung

 

    • Ein kurzer Wissenstest (mündlich oder schriftlich) prüft das Hygieneverständnis.
    • Bescheinigung mit Unterschrift und Siegel des Gesundheitsamts – bundesweit und ohne zeitliche Befristung gültig

 

 

5. Online vs. Präsenz: Vor- und Nachteile

 

Option Vorteile Nachteile
Online Zeit- und ortsunabhängig, moderne Lernumgebung, kosteneffizient Weniger persönlicher Austausch
Präsenz Direkte Interaktion, sofortige Klärung offener Fragen Feste Termine, Anfahrtswege

 

6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie alt darf die Bescheinigung sein?
Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Ist eine Wiederholungsbelehrung Pflicht?
Eine gesetzliche Wiederholungspflicht besteht nicht, jedoch wird eine Auffrischung alle zwei Jahre empfohlen. Der Arbeitgeber kann diese durchführen oder sie erneut über das Gesundheitsamt beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder vergleichbarer Lichtbildnachweis; bei Bedarf Nachweis der beruflichen Tätigkeit.

 

7. Besondere Regelungen für Kindertagespflege

Childminders in Lower Saxony who care for up to five children in private premises are not considered food businesses and are therefore not subject to registration requirements under the EU Hygiene Regulation. However, they must comply with general hygiene requirements and document regular training or instruction (kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de ).

 

8. Tips for a smooth instruction session

 

    • Frühzeitig anmelden: Vermeide Engpässe kurz vor Arbeitsbeginn.
    • Online nutzen: Insbesondere für Schichtarbeiter ideal.
    • Fragen sammeln: Kläre Unklarheiten direkt im Seminar.
    • Arbeitgeber einbinden: Oft werden Kosten und Organisation übernommen.
    • Zertifikat sichern: Bewahre die Bescheinigung gut auf und lege eine Zweitschrift beim Arbeitgeber ab.

 

 

9. Zukunftsperspektiven

Auch in Niedersachsen werden E-Learning-Plattformen und virtuelle Klassenzimmer weiter ausgebaut. Mobile App-Lösungen für Lerninhalte und Prüfungen könnten bald das Angebot ergänzen und die Hygienebelehrung noch flexibler gestalten.

 

10. Fazit

Die Hygienebelehrung nach § 43 IfSG ist in Niedersachsen essenziell für die Sicherstellung hoher Lebensmittelhygiene. Ob online oder in Präsenz – wer frühzeitig plant und die Angebote des Gesundheitsamts oder Serviceportals nutzt, profitiert von flexiblen Lernformaten und einem bundesweit anerkannten Zertifikat. Sorge rechtzeitig für deine Belehrung, um sicher und gesetzeskonform in der Lebensmittelbranche durchzustarten.

 

Gesundheitsbelehrung Niedersachsen: § 43 IfSG Gesundheitsbescheinigung online in 15 min

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