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Mai 12, 2025
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Gesundheitsbelehrung Niedersachsen: § 43 IfSG Gesundheitsbescheinigung online in 15 min

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In Niedersachsen ist die Gesundheits- und Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtend für alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Die Erstbelehrung muss maximal drei Monate vor Tätigkeitsbeginn erfolgen und wird vom örtlichen Gesundheitsamt entweder online oder in Präsenz angeboten; die Bescheinigung ist bundesweit und zeitlich unbegrenzt gültig. Eine Wiederholung der Belehrung ist nach § 43 IfSG zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch empfiehlt der Öffentliche Gesundheitsdienst eine Auffrischung spätestens alle zwei Jahre, die entweder durch den Arbeitgeber oder auf Wunsch erneut durch das Gesundheitsamt durchgeführt werden kann Stadt Braunschweig. Die Gebühr beträgt in der Regel 26 € und kann online per EC-, Visa- oder Mastercard bezahlt werden.

1. Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • § 42 IfSG regelt Tätigkeitsverbote für Personen mit ansteckenden Krankheiten bei Tätigkeiten mit Lebensmitteln Stadt Braunschweig.
  • § 43 IfSG schreibt die Belehrung durch das Gesundheitsamt vor, um hygienische Arbeitsabläufe und den Schutz vor Infektionen sicherzustellen.

Landesrecht Niedersachsen

In Niedersachsen erfolgt die Organisation und Durchführung der Belehrungen über das Serviceportal Niedersachsen sowie direkt über die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Niedersachsen Service. Das Verfahren ist landesweit einheitlich geregelt und orientiert sich an den bundesrechtlichen Vorgaben.

2. Bedeutung der Belehrung in Niedersachsen

Niedersachsen ist flächenmäßig eines der größten Bundesländer und verfügt über eine vielfältige Lebensmittelbranche – von Großbetrieben der Fleischverarbeitung bis hin zu zahlreichen landwirtschaftlichen Direktvermarktern. Daher spielt die Hygienebelehrung hier eine zentrale Rolle beim Verbraucherschutz und der Imagepflege regionaler Produkte.

3. Wer ist betroffen?

Verpflichtet sind alle, die beruflich mit der Zubereitung, Verarbeitung, Lagerung oder dem Verkauf von Lebensmitteln in Berührung kommen, darunter:

  • Gastronomie- und Küchenpersonal (Köche, Servicekräfte)
  • Bäcker und Konditoren
  • Metzger und Fleischverarbeiter
  • Mitarbeitende in Gemeinschaftsverpflegungen (Kitas, Schulen, Heime)
  • Saisonkräfte, Aushilfen und Praktikant:innen

4. Ablauf der Belehrung in Niedersachsen

Anmeldung und Gebühren

  • Anmeldung online über das Serviceportal Niedersachsen oder direkt beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Gebühr: 26 € (zahlbar per EC-, Visa- oder Mastercard); Barzahlung meist nicht möglich

Durchführung

  • Online-Belehrung: Interaktive Module, Download der Bescheinigung als PDF direkt nach erfolgreichem Abschluss
  • Präsenztermin: Mündliche und schriftliche Belehrung in einer etwa einstündigen Veranstaltung im Gesundheitsamt

Prüfung und Bescheinigung

  • Ein kurzer Wissenstest (mündlich oder schriftlich) prüft das Hygieneverständnis.
  • Bescheinigung mit Unterschrift und Siegel des Gesundheitsamts – bundesweit und ohne zeitliche Befristung gültig

5. Online vs. Präsenz: Vor- und Nachteile

OptionVorteileNachteile
OnlineZeit- und ortsunabhängig, moderne Lernumgebung, kosteneffizientWeniger persönlicher Austausch
PräsenzDirekte Interaktion, sofortige Klärung offener FragenFeste Termine, Anfahrtswege

6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie alt darf die Bescheinigung sein?
Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Ist eine Wiederholungsbelehrung Pflicht?
Eine gesetzliche Wiederholungspflicht besteht nicht, jedoch wird eine Auffrischung alle zwei Jahre empfohlen. Der Arbeitgeber kann diese durchführen oder sie erneut über das Gesundheitsamt beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder vergleichbarer Lichtbildnachweis; bei Bedarf Nachweis der beruflichen Tätigkeit.

7. Besondere Regelungen für Kindertagespflege

Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen gelten bei Betreuung von bis zu fünf Kindern in privaten Räumen nicht als Lebensmittelunternehmen und unterliegen daher nicht der Registrierungspflicht nach der EU-Hygieneverordnung. Sie müssen jedoch allgemeine Hygieneanforderungen einhalten und regelmäßige Schulungen bzw. Belehrungen dokumentieren kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de.

8. Tipps für eine reibungslose Belehrung

  • Frühzeitig anmelden: Vermeide Engpässe kurz vor Arbeitsbeginn.
  • Online nutzen: Insbesondere für Schichtarbeiter ideal.
  • Fragen sammeln: Kläre Unklarheiten direkt im Seminar.
  • Arbeitgeber einbinden: Oft werden Kosten und Organisation übernommen.
  • Zertifikat sichern: Bewahre die Bescheinigung gut auf und lege eine Zweitschrift beim Arbeitgeber ab.

9. Zukunftsperspektiven

Auch in Niedersachsen werden E-Learning-Plattformen und virtuelle Klassenzimmer weiter ausgebaut. Mobile App-Lösungen für Lerninhalte und Prüfungen könnten bald das Angebot ergänzen und die Hygienebelehrung noch flexibler gestalten.

10. Fazit

Die Hygienebelehrung nach § 43 IfSG ist in Niedersachsen essenziell für die Sicherstellung hoher Lebensmittelhygiene. Ob online oder in Präsenz – wer frühzeitig plant und die Angebote des Gesundheitsamts oder Serviceportals nutzt, profitiert von flexiblen Lernformaten und einem bundesweit anerkannten Zertifikat. Sorge rechtzeitig für deine Belehrung, um sicher und gesetzeskonform in der Lebensmittelbranche durchzustarten.

Online Gesundheitsnachweis Arzt
Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ Laim GmbH
Verfügt über die Zulassung, Bescheinigungen gemäß §42, §43 IfSG (Gesundheitszeugnis / Infektionsschutzbelehrung)
auszustellen.
Ärztekammer: Bayern
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ Laim GmbH
Fürstenrieder Straße 62
80686 München

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