1) Einleitung
Wenn du in der Gastronomie anfangen willst, kommt oft direkt die Frage: „Hast du die Belehrung schon?“ Gemeint ist fast immer die belehrung nach infektionsschutzgesetz. Ohne diesen Nachweis kannst du in vielen Betrieben nicht starten, weil der Umgang mit Lebensmitteln klare Hygiene- und Nachweispflichten mit sich bringt.
Damit du nicht lange suchen musst, findest du hier alles Wichtige kompakt erklärt: Was genau ist die Belehrung, wer braucht sie, wie läuft sie ab, was kostet sie und wie lange gilt sie. Und wenn du am Ende sagst „Okay, ich will das jetzt einfach erledigen“, kannst du bei uns direkt online starten und deine Bescheinigung im Anschluss bequem digital vorlegen.
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28,00 € (inkl. MwSt.)
Erstbelehrung (§§ 42, 43 IfSG)
Für die erstmalige Beschäftigung in der Lebensmittelbranche, Gastronomie oder im Gesundheitswesen

18,00 € (inkl. MwSt.)
Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG
Alle 2 Jahre erforderlich
2) Infektionsschutzgesetz Belehrung: Was ist das genau?
Die infektionsschutzgesetz belehrung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung für bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich. Viele kennen das Thema noch unter „Gesundheitszeugnis“ oder „Rote Karte“, korrekt geht es um eine Belehrung nach § 43 IfSG (in Verbindung mit Tätigkeitsverboten nach § 42 IfSG).
Worum geht es dabei inhaltlich?
- Du lernst, welche Symptome und Erkrankungen im Lebensmittelbereich kritisch sein können.
- Du erfährst, wann du nicht arbeiten darfst (Tätigkeitsverbot).
- Du weißt, wann du den Arbeitgeber informieren musst.
- Du bekommst klare Hygieneregeln für den Alltag, damit nichts auf Gäste oder Kolleg:innen übertragen wird.
Wichtig: Das ist keine „medizinische Untersuchung“. Es geht um Aufklärung, Verantwortung und nachvollziehbare Regeln.

Erstbelehrung und Folgebelehrung: kurz und praktisch
In der Praxis werden zwei Dinge gern durcheinandergeworfen:
- Erstbelehrung: brauchst du meist vor dem ersten Arbeitstag im Lebensmittelbereich. Du erhältst eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.
- Folgebelehrung: ist die regelmäßige Wiederholung und Dokumentation im Betrieb (häufig alle 2 Jahre).
Wenn du neu startest, ist es fast immer die Erstbelehrung. Wenn du schon länger dabei bist und dein Betrieb eine Auffrischung verlangt, geht es meist um die Folgebelehrung.
3) Belehrung nach Infektionsschutzgesetz: Wer braucht sie in der Gastronomie?
In der Gastronomie betrifft die Belehrung deutlich mehr Rollen als nur „Küche“. Die Faustregel ist einfach: Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet oder sie so berührt, dass eine Übertragung möglich wäre, braucht in der Regel eine Belehrung.
Typische Tätigkeiten, bei denen sie fast immer gefordert wird:
- Küche: vorbereiten, schneiden, kochen, anrichten
- Theke und Ausgabe: Umgang mit offenen Speisen
- Buffet, Catering, Food Truck, Imbiss, Kantine
- Service, wenn offene Lebensmittel ausgegeben werden (z. B. Kuchen, belegte Speisen)
- Aushilfen und Saisonkräfte, sobald Lebensmittelkontakt besteht
Grenzfälle (kommt auf den konkreten Job an):
- reine Kassentätigkeit ohne Kontakt zu offenen Lebensmitteln
- Lager oder Büro ohne Lebensmittelkontakt
Praxis-Tipp: Wenn du unsicher bist, frag kurz im Betrieb nach. Viele Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung vorsorglich, weil es bei Kontrollen einfach sauber nachweisbar sein muss.
4) Belehrung Infektionsschutzgesetz: So läuft es ab
Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert, wenn du weißt, welche Schritte nötig sind. Je nach Region gibt es Termine vor Ort oder digitale Möglichkeiten. Inhaltlich bleibt das Grundprinzip gleich: Identität prüfen, Inhalte durchgehen, Bescheinigung erhalten.
Ablauf in 5 Schritten
- Passenden Kurs wählen
- Erstbelehrung, wenn du neu anfängst
- Folgebelehrung, wenn du eine Auffrischung brauchst
- Identität bestätigen
- meist per Ausweis oder Reisepass
- Inhalte bearbeiten
- Hygiene, Tätigkeitsverbote, Verhalten bei Symptomen
- Kurzer Test oder Bestätigung
- damit dokumentiert ist, dass du die Inhalte verstanden hast
- Bescheinigung erhalten
- anschließend dem Arbeitgeber vorlegen oder für dich speichern
Was du bereithalten solltest
- Personalausweis oder Reisepass
- E-Mail-Adresse
- Smartphone oder Laptop (bei Online-Variante)
- stabile Internetverbindung
Wenn du keine Zeit für Termine hast
Viele haben in der Gastro keine Zeit, tagsüber zu Ämtern zu rennen. Genau deswegen machen viele die Belehrung online: du startest dann, wenn es dir passt, und hast das Thema schnell erledigt. Bei uns auf gesundheitsnachweis24.de ist der Kurs so aufgebaut, dass du dich Schritt für Schritt durchklickst und am Ende deine Bescheinigung direkt verfügbar ist. Außerdem sind die Inhalte in vielen Sprachen verfügbar, was für internationale Teams oft ein echter Vorteil ist.
5) Was kostet die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz?
Die Kosten hängen davon ab, wo und wie du die Belehrung machst. Gesundheitsämter haben je nach Stadt oder Landkreis unterschiedliche Gebühren. Digitale Angebote unterscheiden sich ebenfalls, je nach Ablauf, Identitätsprüfung und Dokumentation.
Als grobe Orientierung (regional unterschiedlich):
- häufig im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich
- in manchen Regionen etwas günstiger oder teurer
Wer übernimmt die Kosten?
- Viele Betriebe zahlen die Erstbelehrung, vor allem bei Neueinstellungen.
- Manchmal zahlen Mitarbeitende selbst und bringen die Bescheinigung mit.
Für Arbeitgeber zählt oft ein anderer Punkt mehr als die reine Gebühr: Zeit. Wenn jemand nicht anfangen kann, weil Unterlagen fehlen, wird es schnell teuer. Gerade bei Saisonstart, Events oder Personalengpässen lohnt sich ein schneller, planbarer Ablauf.
Wenn du als Arbeitgeber mehrere Mitarbeitende gleichzeitig onboardest, macht es außerdem Sinn, Prozesse zu standardisieren (und die Nachweise zentral zu dokumentieren). Dazu passt oft ein Gutscheincode- oder Kontingentmodell, weil du damit das Onboarding sauber organisieren kannst.
6) Wie lange ist die Belehrung gültig?
Bei der Gültigkeit werden zwei Dinge oft verwechselt, deshalb hier einmal klar:
1) Erstbelehrung vor Arbeitsbeginn
Viele Arbeitgeber achten darauf, dass die Bescheinigung bei Arbeitsbeginn nicht „zu alt“ ist. In der Praxis wird häufig verlangt, dass die Erstbelehrung bei Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als etwa 3 Monate zurückliegt. Wenn du die Belehrung schon gemacht hast, aber erst später startest, klär das kurz mit dem Betrieb.
2) Folgebelehrung im Betrieb
Zusätzlich muss im Betrieb regelmäßig nachbelehrt und dokumentiert werden. Üblich ist:
- Unterweisung nach Tätigkeitsaufnahme
- danach Wiederholung in regelmäßigen Abständen, häufig alle 2 Jahre, jeweils mit Dokumentation
Mini-Check: Welche Belehrung brauchst du?
Du brauchst meistens die Erstbelehrung, wenn:
- du neu in der Gastronomie anfängst
- du noch keine Bescheinigung hast
- dein Arbeitgeber ausdrücklich eine Erstbelehrung fordert
Du brauchst meistens die Folgebelehrung, wenn:
- du bereits im Betrieb arbeitest
- eine Auffrischung bzw. Dokumentation verlangt wird
- die letzte Unterweisung länger her ist
Wenn du noch offene Fragen hast (z. B. Anerkennung, Ablauf im Detail, Arbeitgeberpflichten), verlinke im Blog am besten auf eure zentrale FAQ-Seite, statt FAQs doppelt in den Artikel zu schreiben. Das ist sauber für SEO und übersichtlich für Nutzer.
Fazit: Schnell erledigen und mit der Arbeit starten
Die belehrung nach infektionsschutzgesetz ist in der Gastronomie für viele Tätigkeiten Pflicht, aber sie muss kein Stresspunkt sein. Wenn du weißt, ob du Erst- oder Folgebelehrung brauchst, ist der Rest vor allem Organisation. Und genau da hilft ein klarer, schneller Ablauf.
Wenn du direkt loslegen willst, dann mach es einfach:
- Erstbelehrung wählen, wenn du neu startest
- Folgebelehrung wählen, wenn du eine Auffrischung brauchst
- online durchführen
- Bescheinigung anschließend direkt speichern oder dem Arbeitgeber vorlegen
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